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Frau Deblitz berät Investoren bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapital-anlagen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Vertretung von Investoren, die sich an geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilienfonds, beteiligt haben. Daneben ist Frau Deblitz Ansprechpartnerin für Investoren, die eine stille Beteiligung erworben haben und diese Beteiligung vorzeitig beenden möchten. Ein wichtiger Ansatzpunkt besteht dabei darin, die Vertragswerke von Banken, Finanzdienstleistern und Rechtsschutzversicherungen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Finden sich z. B. Fehler in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen, führt Frau Deblitz bei Bedarf auch Musterprozesse für Verbrauch-erschutzverbände. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Deblitz Autorin von zahlreichen Beiträgen in Fachzeitschriften und Branchenmagazinen (direkt zu Publikationen).
Stephanie Deblitz, Jahrgang 1976, studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Dort gehörte sie 1999 dem Team an, das in der nationalen Vorrunde der „Telders International Law Moot Court Competition“ den zweiten Platz belegte. Ihr Referendariat absolvierte Frau Deblitz im OLG-Bezirk Düsseldorf. Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2006 arbeitete sie zunächst in einer mittelständischen Kanzlei auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Seit Anfang 2007 ist Frau Deblitz als angestellte Rechtsanwältin bei mzs Rechtsanwälte tätig. Den theoretischen Teil ihrer Ausbildung zur „Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ hat Frau Deblitz bereits erfolgreich abgeschlossen.
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf e.V.
Reporter ohne Grenzen e.V.
* angestellte/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
„Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Dispositionskredits“,
EWiR-Urteilskommentierung von BGH XI ZR 27/10
Dezember 2010
Autor: Stephanie Deblitz
„Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft („Friz“)“,
ZfIR-Urteilsanmerkung zu EuGH Rs C-215/08
Juli 2010
Autor: Stephanie Deblitz