mzs Rechtsanwälte hat im Jahr 2009 eine eigene Mandantenbefragung entwickelt. Seit Mai 2009 befragen wir systematisch grundsätzlich alle Mandanten, bei denen ein Fall abgeschlossen und abgerechnet wurde. Unsere langjährigen gewerblichen Mandanten befragen wir noch nicht systematisch. Hier befinden wir uns gerade im Aufbau eines aussagekräftigen Zufriedenheitsbarometers. Wichtig ist uns, dass wir nicht nur diejenigen Mandanten befragen, deren Fall gut ausgegangen ist. Denn nur durch die systematische Befragung aller in Frage kommenden Mandanten erhalten wir ein aussagekräftiges Bild über die Zufriedenheit unserer Mandanten. Die Rücklaufquote, d. h. das Verhältnis zwischen versandten und zurückgesandten Bewertungsbögen, beträgt 42 % (Stand: 15.05.2012).
Der Befragungsbogen umfasst insgesamt 10 Fragen, die unter anderem Fragen zur Verständlichkeit der Informationen, zum Preis-Leistungs-Verhältnis und zur Gesamtzufriedenheit umfasst. Zwei der Fragen sind übergeordneter Natur und spiegeln die Gesamtbewertung wieder: die nach der Bereitschaft, die Kanzlei wieder zu beauftragen und weiterzuempfehlen.
Dargestellt haben wir auf unserer Seite die positiven, neutralen und negativen Bewerbungen. Zu den positiven Bewertungen zählen wir die beiden besten der insgesamt fünf Antwortmöglichkeiten (sehr, ziemlich). Die neutrale Bewertung gibt die mittlere Antwortmöglichkeit (mittel) wieder. Die negativen Bewertungen umfassen die zwei schlechtesten Bewertungen (weniger, gar nicht). Die positiven Bewertungen sind in der Tabelle mit grau-grüner Farbe, die neutralen mit gelber und die negativen mit roter Farbe gekennzeichnet.
Im Hinblick auf unsere Transparenzregeln und Methodik sind wir davon überzeugt, dass das Zufriedenheitsbarometer ein guter Indikator für die Qualität der Arbeit unserer Kanzlei ist.