Lehman Brothers: Klagewelle gegen Banken erfasst jetzt auch die Rechtsschutzversicherungen der geschädigten Anleger

Düsseldorf, 4.9.2009 - Fast einem Jahr nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers droht die Klagewelle gegen die beratenden Banken wegen Falschberatung auch die deutschen Rechtsschutzversicherungen zu erfassen. Die Versicherungen verweigern bislang nämlich in den meisten Fällen die Kostendeckung für die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren der Anleger gegen die Banken. Sie berufen sich dazu auf eine Ausschlussklausel in ihren Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB), nach der kein Rechtsschutz für „Termin- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte“ besteht. Zu Unrecht, meint Rechtsanwältin Uta Deuber, der auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Sie klagt jetzt in einem Musterprozess für eine Lehman-Anlegerin, einer alleinerziehenden Mutter, die Kostendeckung von der NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG  vor dem Amtsgericht Mannheim ein (Az. 12 C 374/09).

 
Die NRV beruft sich, wie auch die anderen Rechtsschutzversicherungen, hauptsächlich darauf, dass es sich bei dem Erwerb von Lehman-Zertifikaten um ein Spekulationsgeschäft handeln würde. „Dabei verkennen die Versicherungen allerdings, dass nach dem Wortlaut der Ausschlussklausel nur die mit einem Termingeschäft „vergleichbaren“ Spekulationsgeschäfte vom Rechtsschutz ausgenommen sind“, erläutert Rechtsanwältin Deuber. Eine solche Vergleichbarkeit, die sich gerade auf die Gefahren des Termingeschäfts bezieht, liegt aber nicht vor. Die typischen Gefahren von Termingeschäften (Risiken der Hebelwirkung, Totalverlust des angelegten Kapitals und Gefahr, planwidrig zusätzlich Mittel einsetzen zu müssen) gibt es bei Zertifikaten gerade nicht. Bezeichnenderweise hat die NRV in ihren aktuellen ARB ihre Ausschlussklausel dahingehend geändert, dass nunmehr ausdrücklich die „Anschaffung und Veräußerung von Effekten“ vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Unter Effekte fallen auch Zertifikate.

Sollte das Amtsgericht Mannheim der Klage der Anlegerin stattgeben, hat dies aber nicht nur Folgen für die gesamte Versicherungsbranche. Vielmehr müssen auch die Banken, die Anleger zum Erwerb von Lehman-Zertifikaten beraten haben, mit noch mehr Schadensersatzklagen geschädigter Anleger rechnen. Denn viele Anleger klagen derzeit nur deshalb nicht, weil ihnen ihre Rechtsschutzversicherungen die Kostendeckung mit Hinweis auf die Ausschlussklausel verweigern. Die Folgen für die beratenden Banken wären also gravierend, meint Rechtsanwältin Deuber.

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