Erfahrung im Austausch mit der BaFin ist wichtig

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist für Finanzdienstleister und Initiatoren eine der wichtigsten Behörden.

Hauptaufgabe der BaFin mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn ist es, die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die BaFin mit weitgehenden Aufsichts-, Kontroll-, Anordnungs- und Eingriffsbefugnissen ausgestattet.

Im Bereich Bankenaufsicht überwacht die BaFin Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte. Wie stark die Institute beaufsichtigt werden, hängt von der Art und dem Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben. Das Hauptaugenmerk der Aufsicht liegt grundsätzlich darauf, dass die Institute genügend Eigenkapital und Liquidität vorhalten und angemessene Risikokontrollmechanismen installiert haben. Zentrale Rechtsgrundlage für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG).
 
Zu den zentralen Aufgaben der BaFin im Bereich Wertpapieraufsicht gehört die Bekämpfung von Insidergeschäften sowie die Überprüfung der Veröffentlichung von Ad-hoc-, Directors´Dealings und bedeutenden Stimmrechtsmeldungen. Daneben ist die BaFin für die Billigung von Verkaufsprospekten für in Deutschland öffentlich angebotene Wertpapiere und Vermögensanlagen zuständig.

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