Wir beraten private und institutionelle Anleger, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Investition oder der rechtlichen Gestaltung von deren (Fremd-) Finanzierung nicht einverstanden sind.
Die Gründe, aus denen sich Anleger an uns wenden, sind vielfältig. Während viele Anleger durch die Finanzspezialisten ihres Vertrauens gut beraten wurden, hatten einige von ihnen das Pech, eine weniger ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Anlage vermittelt zu bekommen. Auch erweisen sich Anlagemodelle im Nachhinein nicht selten als wenig tragfähig, obwohl sie noch vor einigen Jahren den Eindruck einer vielversprechenden Steuersparmöglichkeit oder einer sicheren Altersvorsorge erweckt haben.
Wir helfen unseren Mandanten, sich dieser unerwünschten Investitionen zu entledigen oder zumindest den entstehenden Schaden zu begrenzen. Die Überprüfung und Bewertung von Fondsprospekten, Beratungsleistungen und Kreditverträgen nach banken- und verbraucherschutzrechtlichen Kriterien gehört dabei zu unseren wichtigsten Werkzeugen. Hierbei kommt uns zugute, dass wir durch die umfassenden Beratungsleistungen unserer Kanzlei auch die „die andere Seite“ von Investitionsvorhaben kennen.
Auf der linken Seite finden Sie einen Überblick über Themen, mit denen wir uns in unserer täglichen Praxis für unsere Mandanten aus dem Kreis der privaten und institutionellen Anleger befassen. Diese Auflistung erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gern beraten wir Sie auch zu einem Problem, das nicht exakt in eine dieser Unterkategorien passt.
Sie möchten mehr über unsere Kanzlei erfahren? Allgemeine Informationen zu unserer Arbeitsweise und unseren Anwälten erhalten Sie im Unterbereich
Die Kanzlei.
„Der Widerruf des mit einer Restschuldversicherung verbundenen Verbraucher-
darlehensvertrages“
ZVI 2010, S. 209 ff.
Juni 2010
Autoren: Martin Wolters/
Arne Podewils
„Aufklärungspflichten der Bank bei der Empfehlung von Zertifikaten („Lehman Brothers“)“,
EWiR-Kommentierung zu
OLG Frankfurt/M. 17 U 207/09
Juni 2010
Autor: Arne Podewils
96,1 % unserer Mandanten würden uns wieder beauftragen!
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