ConTrust Energiefonds GmbH & Co. 2. KG: Was passiert mit dem Geld der Anleger?

Unsere Kanzlei erreichen vermehrt Anfragen von Anlegern des ConTrust Energiefonds Nr. 2, die erhebliche Verluste ihrer Einlagen befürchten. Versprochen wurde ihnen eine „ethisches“ Investment in Energiegewinnung nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Neben guten Renditeaussichten sollte ein wichtiger Beitrag für mehr Lebensqualität durch eine gesündere Umwelt geleistet werden. Der Fonds wollte sich vorrangig an Biomasseheizkraftwerken beteiligen.

Nachdem die Anleger lange Zeit keinerlei Ausschüttungen und nur rudimentäre Angaben über die wirtschaftliche Situation erhalten hatten, erreichte sie jüngst ein Schreiben der ConTrust GmbH, wonach ab Mai des laufenden Jahres wieder mit der Leistung von monatlichen Auszahlungen gerechnet werden könne. Allerdings lediglich in Höhe von 25 % der ursprünglich vorgesehenen Auszahlungen für Mai, Juni und Juli. Für die Monate August bis Dezember 2017 sollen 50% des Planbetrages monatlich folgen. Begründet wird die reduzierte Ausschüttung mit „nicht planbaren Reparatur- und Erweiterungs-Erfordernissen“ bei dem zentralen Investment des Fonds, einem Blockheizkraftwerk, „die enorme zusätzliche Investitionen notwendig“ gemacht hätten. Die Liquiditätslage enge den Fonds „noch einige weitere Monate ein“.

Konkrete Informationen zu Art und Umfang der getätigten Investitionen enthält auch dieses Schreiben nicht. Die Anleger werden über die Verwendung ihres Kapitals nach wie vor weitestgehend im Dunkeln gelassen. Dies lässt nichts Gutes erahnen.

Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass es sich bei den an sie geleisteten Auszahlungen des Fonds um Entnahmen aus ihrer Einlage und nicht etwa um Gewinnausschüttungen handelt. Die Auszahlungen könnten im Falle der Insolvenz des Fonds daher unter gewissen Umständen zurückgefordert werden.

Uns drängt sich der Verdacht auf, dass die Anleger mit der nun angekündigten Wiederaufnahme der Auszahlungen lediglich bei Laune gehalten werden sollen um eine nähere Auseinandersetzung mit ihrer Beteiligung zu vermeiden. Den Anlegern muss bewusst sein, dass es sich um eine hochriskante Beteiligung mit Totalverlustrisiko handelt, bei der sie ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können.

Der bisherige Geschäftsverlauf und die unbefriedigende Informationspolitik der Fondsverwaltung lassen leider nichts Gutes erwarten. Erhebliche Kapitalverluste erscheinen nicht unwahrscheinlich.

Wir empfehlen den Anlegern insofern eine rechtliche Überprüfung ihrer Beteiligung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In einem uns vorliegenden Fall hatte der Anleger gegenüber dem Anlagevermittler ausdrücklich geäußert, dass er eine Kapitalanlage zum Zwecke der Altersversorgung sucht und ihm die Sicherheit und der Kapitalerhalt des investierten Kapitals wichtig ist. Wie der Anlagevermittler dem Kunden vor diesem Hintergrund die Beteiligung an dem hochriskanten ConTrust-Fonds empfehlen konnte, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.

Sofern Anleger von Ihrem Anlagevermittler nicht umfassend über die Risiken dieser Beteiligung aufgeklärt wurden, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. Gerne stehen wir betroffenen Anlegern für eine kostenlose Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche zu Verfügung. 

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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