Gewährt ein Unternehmer einer Privatperson ein Darlehen zu privaten Zwecken,
z. B. zur Finanzierung eines Immobilien- oder Fondsanteilserwerbs, wird es sich hierbei in aller Regel um einen Verbraucherkredit handeln. Für derartige Kredite sehen das deutsche und das europäische Recht weitreichende Schutzvorschriften vor, zu denen besondere Formerfordernisse und spezielle Widerrufsmöglichkeiten gehören.
Sind diese Vorschriften nicht eingehalten, besteht die Möglichkeit, die vereinbarten Zinsen dauerhaft zu reduzieren. In bestimmten Fällen besteht sogar eine Chance, das Darlehensverhältnis nebst finanziertem Vertrag vollständig rückabzuwickeln. Diese Möglichkeiten prüfen wir für unsere Mandanten.
„Kein Vertrauensschutz des Unternehmers bei Verwendung der Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV“,
EWiR-Urteilskommentierung von OLG Jena 5 U 57/10
August 2011
Autor: Arne Podewils