Das Zinsdifferenzgeschäft ist vom Prinzip her übersichtlich gestaltet: Der Investor nimmt einen Kredit auf und investiert seinerseits den Darlehensbetrag in eine andere Kapitalanlage, die höhere Zinsen garantiert als er für den Erhalt des Darlehens schuldet. Die Differenz zwischen den erwirtschafteten und den geschuldeten Zinsen macht seinen Gewinn aus.
Wirklich lukrativ – aber gleichzeitig hoch riskant - werden derartige Geschäfte allerdings erst, wenn Darlehen und Kapitalanlage in verschiedenen Währungen oder in Ländern mit unterschiedlichem Zinsniveau abgeschlossen werden. Der Investor schließt dann im Grunde eine Wette auf die Entwicklung des Zinsniveaus in den jeweiligen Ländern bzw. auf den Kurs der gewählten Währungen ab. Wie schnell vermeintlich sichere Währungen an Wert verlieren können, hat die Wirtschaftsentwicklung spätestens seit Frühjahr 2010 gezeigt.
Unseren Mandanten helfen wir in einem solchen Fall bei der Schadensbegrenzung. Wurden sie über den spekulativen Charakter und die besonderen Risiken der empfohlenen Investition nicht ausreichend informiert, kann eine negative Zinsdifferenz im Wege von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.