Im Archiv finden Sie einen Überblick über Termine, die wir in der Vergangenheit angekündigt hatten (seit 2008).
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte veranstaltet im Dezember kostenlose Info-Abende für Lehman-Anleger, die ihre Zertifikate über die Dresdner Bank erworben haben.
Termine:
Hintergrund und Ablauf der Veranstaltung
Die Veranstaltung richtet sich primär an Anleger, die ihre Zertifikate über die Dresdner Bank AG erworben haben. Grund hierfür ist, dass die Dresdner Bank Lehman-Zertifikate vor allem ab Anfang Februar 2007 vertrieben hat. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung beim Verkauf der Zertifikate verjähren bereits drei Jahre nach Erwerb der Zertifikate. Für Anleger muss sich daher jetzt die Frage stellen, ob sie Ansprüche wegen Falschberatung gegen die Bank geltend machen möchten.
In der Veranstaltung werden wir über die in den letzten Monaten ergangenen Gerichtsentscheidung berichten und die Ansatzpunkte darstellen, die derzeit in Sachen Falschberatung bei Lehman-Zertifikaten diskutiert werden. Neben der individuellen Falschberatung im Einzelfall entwickelt sich insbesondere die Frage, ob die Bank ordnungsgemäß über erhaltene Vertriebsprovisionen informiert hat, zu einem Ansatzpunkt, der gerade unabhängig vom individuellen Einzelfall Erfolg versprechend ist. Diese Auffassung bestätigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 17.11.2009 (Az.: 3 O 112/09), das mzs Rechtsanwälte für eine Anlegerin erstritten hat. Das Urteil ist unserer Ansicht nach auf alle Anleger übertragbar, die im Februar 2007 Lehman-Zertifikate erworben haben. Mehr zu dem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach können Sie unserer Pressemitteilung „Panne im System - Falsche Wertpapierabrechnungen der Dresdner Bank eröffnen Lehman-Anlegern neue Chancen in Gerichtsverfahren“ vom 8.12.2009 entnehmen (Pressemitteilung lesen).
Referenten
Rechtsanwältin Uta Deuber und Rechtsanwalt Arne Podewils
Sie möchten an der Veranstaltung teilnehmen?
Dann melden Sie sich an unter Tel. 0211/280663 61 oder mittels unseres Kontaktformulars. Bitte teilen Sie uns auch mit, mit wievielen Personen Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.
Am 15.12.2009 verhandelt der Bundesgerichtshof zu der Frage, ob ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene Restschuldversicherung sogenannte "verbundene Geschäfte" bilden können. Diese Frage ist in der Rechtsprechung und in der Literatur bislang umstritten.
Die Entscheidung dieser Frage ist deshalb von Bedeutung, weil sich hieraus für den Verbraucher eine (weitere) Widerrufsmöglichkeit seines Darlehensvertrages ergeben könnte. Denn wenn die Widerrufsbelehrung der Restschuldversicherung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung ein verbundenes Geschäft darstellen, reicht schon der Fehler in der Widerrufsbelehrung der Restschuldversicherung, um auch den Darlehensvertrag wirksam widerrufen zu können. Die Verträge müssen dann rückabgewickelt werden.
Wegen dieser weitreichenden Bedeutung der bevorstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird Rechtsanwalt Martin Wolters für uns und unsere Mandanten der mündlichen Verhandlung beiwohnen. Wir werden über den Verlauf der Verhandlung berichten.
Mehr zu dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof können Sie auch unserer Pressemitteilung „Terminsankündigung: Bundesgerichtshof entscheidet über Darlehensverträge und Restschuldversicherungen – Folgen für Verbraucher“ vom 10.12.2009 entnehmen (Pressemitteilung lesen).
Der XI. Zivilsenat hat entschieden, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine Restschuldversicherung verbundene Geschäfte bilden können. In dem konkreten Fall war dies auch der Fall. Nicht geklärt ist allerdings, welche Rechtsfolgen sich für den Verbraucher aus dem Verbundcharakter dieser beiden Geschäfte ergeben. Zur Klärung dieser Frage hat der Senat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (hier: Oberlandesgericht Köln).
Klicken Sie hier, um die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009 zu dem Urteil zu lesen: Pressemitteilung Nr. 254/09.
Am 23.6.2009, um 9:00 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof darüber, ob die von der Gallinat-Bank AG seit Ende 2003 in ihren Darlehensverträgen verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam ist (Az. des Verfahrens: XI ZR 156/08). Die Belehrung ensprach den damaligen Empfehlungen des Bundesverbandes deutscher Banken. Deswegen ist das Verfahren nicht nur für die Gallinat-Bank AG, sondern für alle Banken von großer Bedeutung, die sich an dem Muster des Bundesverbandes orientiert haben. Denn wird die Widerrufsbelehrung von den Richtern für unwirksam erklärt, so können viele Anleger hoffen, ihren Fondskauf rückabzuwickeln.
Rechtsanwältin Stephanie Deblitz, die den Anleger vor den Instanzgerichten vertreten hat, ist optimistisch, dass der Bundesgerichtshof die Belehrung für unwirksam erklären wird. „Wir halten einige Details der Widerrufsbelehrung für missverständlich und daher die gesamte Belehrung für unwirksam.“
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat die Widerrufsbelehrung der Gallinat-Bank AG aus dem Jahr 2004, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 23.6.2009 war, für unwirksam erklärt. Betroffene Darlehensnehmer können damit ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Mehr Informationen zu der Entscheidung enthält unserer Pressemitteilung vom 28.7.2009.
Das Urteil mit Begründung hat der Bundesgerichtshof auf seiner Website unter der Rubrik "Entscheidungen" veröffentlicht.
Urteil direkt lesen: www.bundesgerichtshof.de
Unsere Kanzlei bietet eine Informationsveranstaltung für geschädigte Lehman-Anleger an, die ihre Zertifikate über die Citibank erworben haben. Die Veranstaltung findet statt am 18.6.2009, um 17:00 Uhr, in den Kanzleiräumlichkeiten (Goethestr. 8-10, 40237 Düsseldorf).
Referentin ist Rechtsanwältin Uta Deuber.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Ende Mai von der Citibank vorgestellte Angebot, nach dem besonders betroffene Kunden der Bank entschädigt werden sollen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung wird erbeten über unser Kontaktformular oder per Telefon unter 0211 280 663 61.
Für weitere Informationen zum Kulanzangebot lesen Sie auch unsere
Pressemitteilung vom 28.5.2009.
Im Zusammenhang mit der Lehman-Insolvenz hat unsere Kanzlei bereits Ende 2008 diverse Informationsabende in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Im Jahr 2009 bietet mzs Rechtsanwälte wegen aktueller Entwicklungen und ersten gerichtlichen Entscheidungen zwei weitere Veranstaltungen an.
Seit dem Zusammenbruch der Lehman Brothers Holding Inc. am 15.9.2008 erhält unsere Kanzlei zahlreiche Anfragen von betroffenen Anlegern. Die Anleger möchten wissen, welche Ansprüche ihnen wegen der erlittenen Verluste zustehen könnten. Desweigen richtet unsere Kanzlei Informationsabende rund um das Thema „Insolvenz von Lehman Brothers“ auszurichten. Im Rahmen der Veranstaltungen geben unsere Rechtsanwälte Auskunft darüber, welche Ansprüche Anlegern wegen der ihnen enstandenen Verluste zustehen könnten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos und selbstverständlich völlig unverbindlich.
Lesen Sie, was Pressevertreter über unsere Veranstaltungen berichtet haben:
mzs Rechtsanwälte fördert ausgewählte, qualitativ hochwertige Veranstaltungen. In 2008 sponsert unsere Kanzlei das RWS Forum Bankrecht 2008: Kreditvergabe & Kapitalanlage im Fokus der Rechtsprechung, am 30. und 31.10.2008 in Köln. Teilnehmer des Forums erwartet an beiden Tagen ein hochkarätiges Vortragsprogramm zur aktuellen Rechtslage.
Lesen Sie hier das Programm: [PDF-Download]
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