DIESELGATE: Auch Erwerber von Anleihen auf VW-Aktien können Schadensersatz fordern

Manche Erwerber von Aktien-Anleihen haben durch die von VW verschwiegenen Abgasmanipulationen viel Geld verloren. Betroffen sind Erwerber von VW-Aktienanleihen, deren Laufzeit über den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Abgasskandals am 18.09.2015 hinausging.

Vereinbart wurde in diesen Fällen regelmäßig, dass der Anleiheerwerber den Nennbetrag zzgl. Verzinsung nach Ablauf der Laufzeit zurück erhält, wenn der Schlusskurs der VW-Aktie am letzten Tag der Laufzeit auf oder über dem Basiswert (dem Schlusskurs der VW-Aktien am Erwerbstag) lag. Lag der Kurs darunter, so sollte der Anleiheerwerber lediglich VW-Aktien erhalten, deren Anzahl sich aus dem Nennbetrag geteilt durch den Basispreis errechnet. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals ist der letzte Fall leider eingetreten. Der Referenzpreis am Tag des Schlusskurses der Anleihe lag unter dem Basiswert. Dies hatte zur Folge, dass der Anleiheerwerber anstatt des Nennbetrags der Anleihe lediglich eine gewisse Anzahl an VW-Aktien erhielt, deren Kurswert deutlich unter dem Nennbetrag der Anleihe lag.

In Kenntnis des Abgasskandals und des daraus resultierenden Kurseinbruchs hätte der Anleger eine derartige VW-Aktienanleihe sicher nicht erworben. Da die Volkswagen AG eine rechtzeitige Information des Kapitalmarktes nach unserer Rechtsauffassung pflichtwidrig unterließ, kann der Anleger von der Volkswagen AG verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Anleihe nicht erworben. Er kann demnach die Rückzahlung des Nennbetrages der Anleihe abzüglich der erlangten Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der erhaltenen VW-Aktien verlangen.

In der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung ist bislang noch nicht abschließend geklärt auf welchen gesetzlichen Grundlagen derartige Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Klärung dieser Rechtsfrage ist ausdrücklich Gegenstand des inzwischen eröffneten Musterverfahrens gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.

Den betroffenen Erwerbern von Anleihen empfehlen wir daher die Anmeldung ihres Schadensersatzanspruches zum Musterverfahren. Mit der Anmeldung, welche deutlich kostengünstiger ist als eine Klage, wird der Schadensersatzanspruch bis zum rechtskräftigen Ausgang des Musterverfahrens vor der Verjährung geschützt. Auf diese Weise kann der Anleger das Ergebnis des Musterverfahrens in Ruhe abwarten. In dem sog. Musterentscheid wird für alle Anleger, insbesondere auch für Anleiheerwerber, allgemein verbindlich festgestellt, unter welchen Voraussetzungen sie Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen können.

Die Anmeldung ist noch bis zum 08. September 2017 möglich.

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