HANNOVER LEASING Life Invest Deutschland I GmbH & Co. KG:

Schadenersatzansprüche wegen zu hoher Zinsprognosen im Emissionsprospekt

Anlegern, die ab Juni 2007 eine Beteiligung an der Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co. KG auf Grundlage des Verkaufsprospektes gezeichnet haben, steht nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 03.04.2017 (Az.: 28 O 2272/16) ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Grund seien zu hohe Zinsprognosen im Prospekt. Betroffene Anleger müssen sich jedoch beeilen, weil die Schadensersatzansprüche zehn Jahre nach Vertragsschluss verjähren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer Meldung vom 07.06.2017 hin.

Emissionsprospekt enthält Fehler

Nach Mitteillung der Verbraucherzentrale stufen die Münchner Richter den Verkaufsprospekt als fehlerhaft ein, da mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung für die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen geworben wurde, in die der Fonds investiert hat. Zu diesem Ergebnis kam ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten, wonach der Prognose zur Entwicklung der Zertifikate deutlich zu hohe Zinssätze zugrunde gelegt wurden.

Zu hohe Einstufung der Zinsversprechen 

Nach diesem Gutachten hatte die maßgebliche Rating-Agentur für das Jahr 2007 lediglich eine Verzinsung von 4,24 Prozent als Branchendurchschnitt ermittelt, während die Fondsgesellschaft sechs und sieben Prozent im Prospekt angegeben hatte. Wie die Verbraucherzentrale weiter erläutert, sei das Landgericht daher zu dem Schluss gekommen, dass die zukünftige Wertentwicklung der Beteiligung im Prospekt zu positiv dargestellt worden sei. Nach dem Urteil ist die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH gegenüber den Anlegern verpflichtet, die Beteiligungssumme zzgl. Agio gegen Rückübertragung der Beteiligung zu leisten.

Verjährung droht: Anleger müssen nun schnell reagieren

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, sich unabhängige Hilfe zu holen und die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung mit anwaltlicher Unterstützung auf Schadensersatz zu verklagen. Die Chancen stünden gut, so Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das erfahrene Team von Fachanwälten für das Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte steht betroffenen Anlegern ab sofort gerne kostenlos für eine telefonische Ersteinschätzung unter 0211-69002-68 zu Verfügung. 

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