Mercedes-Bank unterliegt bei Widerruf des Autokredits

Der Widerruf der Autofinanzierung ist vor allem für Dieselfahrer eine interessante Option. Wer sich über drohende Fahrverbote, Wertverlust und manipulierte Abgaswerte ärgert, kann es mithilfe dieses juristischen Kniffs schaffen, Kaufvertrag und Kreditvertrag rückgängig zu machen. Und dass selbst dann, wenn der Vertrag bereits seit Juni 2010 läuft oder sogar schon abbezahlt ist.

Der Grund: Häufig liegt bei Autofinanzierungen – egal ob für Diesel oder Benziner – ein so genanntes Verbundgeschäft aus Kaufvertrag und Kreditvertrag vor. Hat die Bank allerdings eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, können auch noch nach Jahren beide Verträge durch einen Widerruf rückabgewickelt werden.

Vor allem steht derzeit die Volkswagen-Bank mit ihren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Skoda-Bank und SEAT-Bank im Kreuzfeuer, da es häufig um die Finanzierung von so genannten Schummeldieseln geht.  Aber auch andere Banken wie die Santander oder die Renault-Bank sehen sich dem zahlreichen Widerruf ihrer Verträge ausgesetzt, unabhängig davon, ob ein Diesel oder ein Benziner finanziert wurde.

Auch Kreditverträge der Mercedes-Bank können durch einen Widerruf, in diesem Fall wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, gekippt werden, wie ein aktuelles Urteil des LG Stuttgart zeigt.
Es erklärte den Widerruf eines Autokredits auch noch drei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages für zulässig. Die Bank hatte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet (Aktenzeichen 25 O 73/17 vom 21. August 2018).

Der Fall

Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes für knapp 27.000 Euro gekauft und einen kleinen Teilbetrag von rund 2500 Euro über einen Kredit bei der Mercedes Bank finanziert. Drei Jahre später erklärte er den Widerruf des Kreditvertrages, denn der Vertragstext enthielt eine irreführende Formulierung. Im Vertrag waren widersprüchliche Angaben zur Höhe des Sollzinses im Falle des Widerrufs vor Rückzahlung des Darlehens zu finden. Das Gericht befand, dass aufgrund der irreführenden und verwirrenden Passagen die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde.

Die Folge des geglückten Widerrufs

Der Verbraucher muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und bekommt seine geleisteten Raten inklusive der Anzahlung zurück. Zu zahlen hat er lediglich einen Nutzungsersatz.
„Unsere Erfahrung zeigt, dass Fehler dieser Art auch anderen Banken in ihren Autokrediten passiert sind“, erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf. „Nicht nur für Dieselfahrer, die ihren Schummeldiesel loswerden wollen, lohnt es sich, ihre Verträge einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kostenlos und unverbindlich zur Erstprüfung zu schicken. Denn selbst wenn eine Nutzungsentschädigung fällig wird – was nicht immer der Fall ist – , lohnt der Widerruf in vielen Fällen dennoch.“

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