Opalenburg-Fonds im Fokus der Anlegerschützer

Vor allem nach den kritischen Berichten der Süddeutschen Zeitung und des ZDF über die Opalenburg-Fonds mehren sich auch bei uns Anfragen von verunsicherten Anlegern, die eine Chance suchen, um aus der Fondsbeteiligung aussteigen zu können, weil sie befürchten, ihre Altersvorsorge zu verlieren.

In den Berichten der Süddeutschen Zeitung [LINK] und des ZDF [LINK] wird den Fondsanbietern unter anderem vorgeworfen, mit unlauteren Methoden Anlegern hochriskante Finanzprodukte mit falschen Versprechungen verkauft zu haben – ein Vorwurf, der Fall für Fall vor Gericht geklärt werden wird.

Diese Vorwürfe betreffen in erster Linie die Beratung der Anleger vor dem Beitritt zur Fondsgesellschaft. Dabei steht der Fonds mit dem Namen „SafeInvest 2. KG“ im Blitzlicht, bei dem nach den Zahlungsausfällen bei der Opalenburg Opportunity KG zu befürchten ist, dass die Anleger hohe Verluste oder sogar den Totalverlust ihrer Investitionen erleiden.

Bei diesem Fonds erhofften sich die Anleger über eine Zweiteilung der Investitionen gute Gewinne zu Gunsten ihrer Altersvorsorge. Dabei sollte die eine Hälfte des Anlagebetrags in Immobilien und die andere Hälfte in stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen investiert werden. Private Equity werden diese Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen genannt, die mit diesem Kapital in die Entwicklung neuer Märkte und Produkte investieren möchten.

„Insgesamt meist ein hochriskantes Geschäft und für den Anleger, der ansonsten kaum Informationen oder Berührungspunkte zum Kapitalmarkt hat, kaum durchschaubar“, bemängelt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Umso erstaunlicher, dass dieses Finanzprodukt mit seinen hohen Risiken und schwer abschätzbaren Renditen nicht nur erfahrenen Anlegern angeboten wurde, die sich des Risikos bewusst sind und gezielt nach solcher Investmentberatung gesucht haben.

In dem vom ZDF geschilderten Fall sind Anleger überraschend bei einem Bewerbungsgespräch für eine Arbeitsstelle bei der Medius Exklusive GmbH in ein Gespräch über ihre private Vorsorge und Finanzen verwickelt worden. Dabei sei ihnen die Empfehlung zum Kauf eines der Opalenburg SafeInvest Fonds ausgesprochen worden. Es scheint also, der oder die Fonds wurde über einen Strukturvertrieb Anlegern verkauft, ohne sich an die strengen Beratungspflichten für Anlageberater zu halten.

Sollte dies auch bei Ihnen der Fall gewesen sein, haben Sie gute Chancen, den Beteiligungsvertrag außerordentlich kündigen zu können.

Eine Kündigung aus wichtigen Gründen ist insbesondere möglich, wenn

  • über die Wahrscheinlichkeit des Totalverlusts nicht hinreichend oder fehlerhaft aufgeklärt wurde.
  • wenn so genannte „Weichkosten“, wie Provisionen, nicht hinreichend offengelegt wurden.
  • wenn über die „eingeschränkte Handelbarkeit“ nur unzureichend aufgeklärt wurde, dass heißt, darüber, dass der Fondsanteil nicht oder nur eingeschränkt weiter verkauft werden kann.

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf rät als spezialisierte Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht den Anlegern dringend dazu, Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen, um rechtzeitig tätig zu werden. Bundesweit sind bereits einige Anleger diesen Weg gegangen und haben die Beteiligung aus wichtigem Grunde gekündigt. In mehreren Gerichtsverfahren wurden Klagen der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG auf Zahlung der monatlichen Beiträge/Einlagen zwischenzeitlich abgewiesen.

Zum einen sollte fachlich geprüft werden, ob Sie vor Ende der Laufzeit die Beteiligung am Fonds aus wichtigem Grund, zum Beispiel wegen nachweislicher Falschberatung, kündigen und Schadensersatz wegen Falschberatung von dem Anlageberater fordern können. Zum Anderen können Fachanwälte  dabei helfen, sich gegen die Klagen der Fondsgesellschaft zu wehren, die die Zahlung offener Raten fordert.

Es lohnt auch ein tiefer Blick in die Vertragsunterlagen: Sofern die Beteiligung an den Fonds der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und SafeInvest 2. KG aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden kann, wird die Kapitalanlage rückabgewickelt. Dass heißt, der geschädigte Anleger erhält den Anlagebetrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen zuzüglich Zinsen zurück und gibt dafür die Beteiligung zurück.

In vielen Fällen übernehmen bestehende Rechtsschutzversicherungen die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchsetzen müssen. Wegen möglicher Verjährung sollten Sie mit der Geltendmachung möglicher Ansprüche allerdings nicht zu lange warten.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen Ihre Chancen für einen vorzeitigen Ausstieg aus den Opalenburg-Fonds auf.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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