WIDERRUF VON IMMOBILIENKREDITEN: Vielzahl von Urteilen setzt Banken unter Druck

Der Widerruf von Immobilienkrediten beschäftigt die Gerichte nach wie vor stark. Obwohl der Bundesgerichtshof inzwischen einen Großteil der offenen Rechtsfragen entschieden hat und die Rechtslage damit für eine Vielzahl von Fällen als geklärt betrachtet werden darf, lassen sich einige Banken nach wie vor lieber verklagen anstatt außergerichtlich einzulenken. Diese sture Verweigerungshaltung bekommen die Banken später häufig teuer zu stehen. So vergeht aktuell kaum eine Woche, ohne dass uns Urteile zugunsten der von uns vertretenen Kreditnehmer eingehen.

Hier eine kurze Auswahl von aktuellen Urteilen, mit denen die Kanzlei den Widerruf von Kreditverträgen jüngst durchsetzen konnte (sofern nicht anders ausgewiesen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig):

– Urteil des Landgerichts Köln vom 06.04.2017 gegen die Sparkasse Köln Bonn

– Urteil des Landgerichts Berlin vom 04.04.2017 gegen die DKB

– Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.03.2017 gegen die DKB

– Urteil des Landgerichts Köln vom 16.03.2017 gegen die Degussa Bank

– Urteil des Landgerichts Köln vom 31.01.2017 gegen die PSD-Bank Köln (rechtskräftig)

– Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.01.2017 gegen die Deutsche Postbank

– Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.11.2016 gegen die Landesbank Baden-Württemberg

Selbstverständlich freuen wir uns mit unseren Mandanten über jeden gerichtlichen Erfolg. Angesichts der vermehrt festzustellenden Überlastung der Justiz, insbesondere im Bankrecht, wäre es indes wünschenswert, wenn Banken ihre häufig aussichtlose Verweigerungshaltung aufgäben und ohne Prozess auf ihre Kunden zugingen. Wir werden indes nicht müde, jeden aussichtsreichen Kreditwiderruf einer gerichtlichen Durchsetzung zuzuführen.

Kreditnehmern, die ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung des Widerrufsrechtes sorgfältig geprüft haben wollen, stehen wir jederzeit gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung. Senden Sie uns hierfür einfach eine E-Mail oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf. Nähere Infos erhalten Sie auch unter www.widerrufs-recht.de

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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