Kapitalanlagerecht
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Sie erreichen RA Fink über sein Sekretariat Frau Behrens und Frau Adams.
Oder direkt per E-Mail: fink(at)mzs-recht.de
Herr Fink berät Investoren bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt hierbei in der Vertretung von Investoren, die sich an geschlossenen Immobilienfonds und Schiffsfonds beteiligt haben.
Martin Fink, LL.M., Jahrgang 1985, studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat in Wuppertal und an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer. Bereits während seines Referendariats betreute er mehrere Kommunen aus NRW bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Swap-Geschäften bei einer mittelständischen Anwaltskanzlei. Im Anschluss an sein Referendariat war Herr Fink für eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Stuttgarter Anwaltskanzlei als Rechtsanwalt tätig und betreute dort Investoren fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Im Herbst 2013 wechselte Herr Fink zu mzs Rechtsanwälte und ist seitdem dort als angestellter Rechtsanwalt tätig.
* angestellte/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
„Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung wegen Verstoß gegen das opitische Deutlichkeitsgebot“,
Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 21.05.2015 (17 U 334/15), in: EWiR 2015, S. 657 f.
Autor: Martin Fink/Alexander Fuxman
„Kein Entreicherungseinwand der Versicherung bezüglich Steuervorteile und Abschluss-/Verwaltungskosten bei Rückabwicklung nach Widerspruch“,
EWiR-Urteilsanmerkung zu
OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014, 20 U 39/14
März 2015
Autor: Stefanie Sommermeyer/Martin Fink
„Zur Prospekthaftung der Deutschen Telekom für 3. Börsengang“,
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 21.10.2014 (XI ZB 12/12), in: EWiR 2015, S. 111 f.
Autor: Alexander Fuxman/Martin Fink