Hohe Qualität unserer Beratung ist unser alles überragendes Credo. Durch ihre umfassenden Fachkenntnisse können unsere Rechtsanwälte kreative Ideengeber sein mit dem Anspruch, ihre Mandanten bestmöglich und effizient zu beraten. Dabei richten wir die Beratung selbstverständlich stets nach den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Mandanten aus. Jedem Mandant stehen optimal ausgewählte Rechtsanwälte als kompetente Partner zur Verfügung.
Unsere Rechtsanwälte sehen sich nicht als Einzelkämpfer. Sie arbeiten in Teams zusammen. Dadurch fördern wir nicht nur einen intensiven fachlichen Austausch unserer Rechtsanwälte untereinander, der nach unserer Überzeugung stets zu den besseren Ergebnissen für unsere Mandanten führt. Vielmehr finden unsere Mandanten jederzeit einen kompetenten Rechtsanwalt in unser Kanzlei vor, selbst wenn ihr persönlicher Ansprechpartner gerade nicht zur Verfügung stehen sollte.
Neben der hohen Qualität unserer Beratung sind Vertrauen und Zuverlässigkeit Werte, die durch die Anwälte unserer Kanzlei transportiert werden. Sie lassen uns auf eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zurückschauen.
14.02.2019
Erfolg für Kreditnehmer der MensSana Stiftung: Widerruf des Darlehens nach OLG Düsseldorf wirksam
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Widerruf des Autokredits: Erstes rechtskräftiges Urteil für Kunden
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Mercedes-Bank unterliegt bei Widerruf des Autokredits
Der Widerruf der Autofinanzierung ist vor allem für Dieselfahrer eine interessante Option. Wer sich...
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"Aufklärungspflicht von Anlagevermittler und -berater über Vertriebsprovisionen von über 15% des einzubringenden Kapitals unter Einbeziehung des Agio",
EWiR - Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 19.10.2017 (III ZR 565/16), in: EWiR 2018, 79 f.
Autorin: Stefanie Sommermeyer
"Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage (hier: Verjährung, erklärte Wertsteigerung, abnehmender Steuervorteil)"
Aufsatz zu BGH, Versäumnisurteil vom 17.06.2016 (V ZR 134/15), in: ZfIR 2017, S. 146 ff.
Autor: Martin Wolters
„Dieselgate: Denkbare Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche von Porsche-Aktionären und Erwerbern von Derivaten auf VW-Aktien gegen die Volkswagen AG“,
Aufsatz in: ZIP 2017, S. 215
Januar 2017
Autor: Dr. Thomas Meschede