Online-Casinos

von mzs Rechtsanwälte, Stand 25.01.2021

In Deutschland sind Online-Casinos – bis auf wenige Ausnahmen – illegal und nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags gesetzlich verboten. Dementsprechend können Spieler ihr dort verlorenes Geld häufig vom Casino-Betreiber zurückfordern. Erstattungsansprüche können ab dem Einzahlungszeitpunkt innerhalb von drei Jahren zum Jahresende durchgesetzt werden.

I. Online-Casinos meist illegal

Inzwischen liegen zahlreiche Urteile von Zivil- wie von Verwaltungsgerichten vor, welche das Angebot eines Online-Casinos in Deutschland als illegal bewerten. Mit Urteil vom 06.10.2020 hat beispielsweise das Kammergericht Berlin eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt und das Online-Casino „Mr. Green“ verurteilt, sein ohne deutsche Lizenz veranstaltetes Online-Casinoangebot einzustellen. Dabei führte das Kammergericht ausdrücklich an, dass entgegen einiger missverständlicher Presseberichte auch keine Duldung des ohne Lizenz veranstalteten Online-Glücksspiels in Betracht kommt. Eine Duldung von unlizenzierten Online-Casinoangeboten scheidet bereits aus Rechtsstaatlichkeitsgründen, insbesondere der Gewaltenteilung, aus.

 

Auch dem immer wieder von Online-Casinos ins Feld geführten Argument der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union erteilte das Kammergericht eine klare Absage und schloss sich damit der Rechtsauffassung des OLG Koblenz, mehrerer Oberverwaltungsgerichte und des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs an.

II. Kunden haben Anspruch auf Erstattung ihrer Verluste

 Infolge der Rechtswidrigkeit des Online-Glückspiels steht den Spielern häufig ein Anspruch auf Erstattung des verlorenen Einsatzes gegen den Betreiber des Online-Casinos zu.

Sofern gegen den Betreiber geklagt werden muss, ist in der Regel das deutsche Gericht am Wohnort des Spielers zuständig, da sich das Angebot des Online-Casinos an deutsche Kunden gerichtet hat.

So hat kürzlich beispielsweise das Landgericht Traunstein einem Spieler einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als € 25.000,00 gegen den Betreiber des Casinos „Mr. Green“ zuerkannt. Zusätzlich muss „Mr. Green“ Verzugszinsen erstatten sowie sämtliche dem Spieler entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten (Rechtskraft des Urteil nicht bekannt).

III. Unsere Empfehlung: 

Da es häufig auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Online-Casinos hinausläuft, sind vor allem zwei Fragen zu klären:

1. Kann die Erstattungs-Forderung gegen den Betreiber des Online-Casinos auch erfolgreich vollstreckt werden?

2. Wie werden die Prozesskosten finanziert?

Eine erfolgreiche Vollstreckung gegen den Betreiber eines Online-Casinos kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Anbieter seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union hat.

Sofern ein Betroffener wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten vorzufinanzieren, sollte geprüft werden, ob eine Prozessfinanzierung möglich ist. Wir arbeiten mit  Prozess-Finanzierungsgesellschaften zusammen, welche grundsätzlich bereit sind, die Verfahrenskosten erfolgsversprechender Klagen in Fällen hoher Verluste gegen Erlösbeteiligung zu übernehmen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team stehen Geschädigten gerne für eine Kontaktaufnahme zu Verfügung. 

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