Autokredite widerruflich: Urteile gegen RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan)

Der Widerruf eines Autokredits stellt für viele Autobesitzer eine lukrative Möglichkeit dar, ihren Pkw an den Händler zurückzugeben und die Kreditraten von der Bank zurückzuerhalten. Besonders interessant ist dies für Diesel-Besitzer, die einen erheblichen Wertverlust ihres Pkw in Kauf nehmen mussten und Fahrverbote fürchten. Aber auch für Besitzer von Benzinern ist der Widerruf eine interessante Option, sich kostengünstig von ihrem Pkw zu trennen. Manche Banken lassen sich ohne Prozess auf eine günstige Einigung mit dem Kunden ein. Andere müssen verklagt werden.

Im Falle der RCI Bank (Renault Bank) liegen inzwischen erste positive Urteile zugunsten der Kunden vor. Das Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019, Az. 13 O 387/17, hat die RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland zur Rückabwicklung eines Autokreditvertrages verpflichtet, da in der Widerrufsbelehrung als Folge des Widerrufs fehlerhaft über einen zu zahlenden Tageszins von „0,00 Euro“ informiert wurde. Anders als andere Gerichte wertete das Gericht die Klausel nicht als zulässige Vertragsvereinbarung zugunsten des Kunden. Dieser Rechtsauffassung hat sich inzwischen auch das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 28.05.2019, Az. 9 U 77/18, angeschlossen.

Das Landgericht Aurich verurteilte die Renault Bank mit Urteil vom 08.08.2019, Az. 1 O 535/18, ebenfalls zur Rückabwicklung des Autokredits. Der Kunde hatte den Kreditvertrag über die Finanzierung eines knapp 25.000 Euro teuren Renault Laguna Grandtour Limited Deluxe dci 110 eco2 aus dem Jahre 2015 widerrufen. Nach Auffassung des Gerichts fehlten in dem Kreditvertrag Informationen zu dem bei Kündigung einzuhaltenden Verfahren. Überdies bemängelte das Gericht die in der Widerrufsbelehrung enthaltene Angabe zu den nach Widerruf zu zahlenden Zinsen.

In beiden Urteilen wurde festgestellt, dass die Bank nach dem Widerruf keine Rechte aus dem Vertrag mehr gegen den Kläger herleiten kann. Sie muss dem Kläger seine Zahlungen erstatten. Der Bank stünde allerdings ein Wertersatzanspruch zu. Während das LG Aurich diesen Anspruch nach der Wertverzehrtheorie bemisst, wonach von dem Kunden eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, meint das LG Düsseldorf, dass der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs auszugleichen sei. Es soll auf eine realitätsnahe Bemessung des Wertverlustes ankommen.

Die gerügten Fehler finden sich in vielen Autokreditverträgen der RCI Bank (Renault Bank). Der Widerruf des Autokredits ist daher für eine Vielzahl von Kunden eine Option, um ihren Kreditvertrag frühzeitig und kostengünstig rückabzuwickeln. „Die meisten Gerichte gehen derzeit von einer Pflicht zur Anrechnung eines Wertersatzanspruches zugunsten der Bank aus“, erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf. „Dies sollte bei der Ausübung des Widerrufs berücksichtigt werden. Meist lohnt der Widerruf trotzdem. Am besten lässt man die möglichen Ergebnisse des Widerrufs zuvor von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht durchrechnen“, so Dr. Meschede weiter.

Die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf haben bereits mehrere Hundert Autokreditverträge geprüft und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge gegen verschiedenste Autokreditbanken erstritten. Sie werden sowohl von der gemeinnützigen Verbraucherinformation finanztip.de als auch von der Stiftung Warentest als hilfreiche Anwälte empfohlen. Gerne stehen wir interessierten Autobesitzern mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Mehr zum Thema finden Sie unter www.autokredit-widerruf.net.

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