Dieselskandal bei Mercedes: Schadensersatz auch ohne formalen Rückruf

Auch wenn beim Thema Abgasskandal vor allem Volkswagen im Fokus steht: Auch Mercedes hat in einigen Motoren eine elektronische Einrichtung eingebaut, die die Abgasreinigung auf dem Prüfstand aktivierte, auf der Straße aber reduzierte oder sogar ausschaltete.

Erstmals musste die Daimler AG deswegen im Juni 2018 rund 700.000 Fahrzeuge in Europa zurückrufen, rund 280.000 Fahrzeuge davon in Deutschland. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete den Rückruf an für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 der Modelle Vito 1,6 l, C-Klasse 1,6 l, V-Klasse 2,2 l, GLC 2,2 l und ML/GLE/GL/GLS 3,0 l.

Einige Eigentümer solcher Fahrzeuge konnten bereits gerichtlich Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG und auch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer durchsetzen.

Auch ohne Rückruf: Schadensersatz möglich

Ende Juni diesen Jahres haben nun zwei Gerichte entschieden, dass auch dann Schadensersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalt-Einrichtung durchsetzbar sind, wenn es für die Fahrzeuge noch keinen amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gegeben hat.

Sowohl das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) als auch das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 1 O 248/18) entschieden, dass Daimler in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung (ein sogenanntes Thermofenster) verwendet habe und somit zu Schadensersatz verpflichtet sei.

Der Mercedes C 220 (Abgasnorm Euro 6), um den es in Mönchengladbach ging, und der Mercedes GLK 250 CDI (Abgasnorm Euro 5) des Stuttgarter Verfahrens hatten einen Motor des Typs OM 651. Das dort verbaute „Thermofenster“ sorgt dafür, dass bei niedrigen Umgebungstemperaturen die Abgasreinigung anders arbeitet. Die Gerichte befanden, dass eine solche Abschalteinrichtung unzulässig sei und der Zulassung des Fahrzeugs im Weg stehen. Das heißt: Kunden und Behörden sind bei den Abgaswerten getäuscht worden.

Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist es nach Meinung der Gerichte daher unerheblich, ob es einen offiziellen Rückruf dieser Fahrzeuge durch das Kraftfahrt-Bundesamt gegeben habe.

Seit Bekanntwerden des Abgasskandals werten immer mehr Gerichte das Verhalten der Fahrzeughersteller als sittenwidrig oder betrügerisch und sprechen den Käufern Schadensersatz zu, die unwissentlich ein Fahrzeug mit illegale Abschalteinrichtung kauften.

Schadensersatz, Gewährleistung, Rückgabe?

Die Gewährleistung:

Dass die Software der Autos nachgebessert werden muss, ist ein Mangel, wie bereits mehrere Gerichte entschieden haben. Knifflig ist dabei, dass Daimler behauptet hat, die Software sei zum Schutz der Motoren installiert worden. Das heißt nämlich, dass ohne diese Software der Motor gefährdet ist – was ein weiterer Mangel ist.

Für solche Mängel haftet der Verkäufer, also in den meisten Fällen der Händler. Allerdings verjähren Gewährleistungsansprüche bei Neuwagen zwei Jahre nach dem Kauf. Wer sein Fahrzeug gebraucht gekauft hat, kann bereits nach einem Jahr keine Gewährleistung mehr in Anspruch nehmen.

Der Schadensersatz:

In fast einem Dutzend Urteile wurde Daimler von Landgerichten zu Schadensersatz verurteilt. Sie stellten fest, dass die Kunden durch die Abschalteinrichtung und ihren Einfluss auf die Abgaswerte betrogen wurden. Auch unsere Kanzlei ist in mehreren Fällen beauftragt, den Konzern wegen Betrugs und Verstoß gegen geltendes Recht in die Haftung zu bekommen.

Kostenfreie Rechtsleistungen für Mercedes-Besitzer:

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles haben möchten.

Wir beraten individuell:

  • welche rechtlichen Folgen es hat, wenn Sie dem Rückruf (nicht) gefolgt sind
  • wie groß die Aussichten auf Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz sind
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Selbstverständlich klären wir auch für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung im Streitfall die Deckung zusagt.

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mzs Rechtsanwälte

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