PHOTON Power AG insolvent

Das Amtsgericht Aachen hat am 15. März 2016 über das Vermögen der Photon Power AG, Aachen, ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund eines am 18. Dezember 2015 bei Gericht eingegangenen Antrags des Unternehmens.

Forderungen der Insolvenzgläubiger müssen bis zum 13. Mai 2016 unter Beachtung des § 174 InsO (Insolvenzordnung) beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Am 9. Juni 2016 soll im Gebäude des Amtsgerichts eine Gläubigerversammlung abgehalten werden, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens entschieden wird. An diesem Termin soll auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden.

Die Photon Power AG hatte über Unternehmensanleihen von ca. 500 Anleihegläubigern insgesamt rund 7,5 Millionen Euro eingesammelt. Das Unternehmen betreibt Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 6 MW installierter Leistung, zu deren Finanzie-rung Unternehmensanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Verzinsungen ausgegeben hatte. Die Gläubiger müssen nun um ihr eingesetztes Geld bangen. Die in den drei Anleihen der PHOTON Power AG mit zwanzig-, zehn- und fünfjähriger Laufzeit (WKN A1E8J1 / A1E8J2 / A1E8J3) verbrieften Ansprüche auf ausstehende Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals werden in dem Insolvenzverfahren grundsätzlich wie alle anderen Insolvenzforderungen behandelt werden. Somit hat grundsätzlich jeder Gläubiger ein Teilnahme- und Stimmrecht entsprechend seiner Forderungshöhe. Letztlich wird den Anleihegläubigern also die Insolvenzquote zukommen.

Den Anleihegläubigern hält das Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (SchVG) einige wichtige Regelungen bereit, die die Verfahrensbeteiligung der Gläubiger erheblich vereinfachen und eine Bündelung der Interessen dieser Anlegergruppe ermöglichen. Nach der Vorschrift des § 19 Abs. 2 SchVG 2009 können die Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte in dem Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Das Insolvenzgericht hat zu diesem Zweck bereits eine Gläubigerversammlung einberufen, in welcher der Rechtsanwalt unserer Sozietät mzs Rechtsanwälte, Arne Podewils LL.M., zum gemeinsamen Vertreter der Anleihengruppe PP-2011-3 (WKN A1E8J3) gewählt wurde. Der gemeinsame Vertreter ist nicht nur Ansprechpartner der betroffenen Anleihegläubiger, sondern übt auch deren Rechte in dem Insolvenzverfahren aus. Damit stellt er ein Bindeglied zwischen den Anleihegläubigern und dem Insolvenzverwalter dar.

Die Besetzung dieser Funktion durch die Gläubigerversammlung hat sich in der Vergangenheit häufig als vorteilhaft erwiesen. Schließlich stellen üblicherweise – und so auch im Fall der PHOTON Power AG – die Anleihegläubiger eine der größten Gläubigergruppen dar. Aufgrund ihrer Anonymität und Zersplitterung war ihr Einfluss (insbesondere im Vergleich zu beteiligten Banken) in der Vergangenheit nur gering. Über den gemeinsamen Vertreter können auch die Anleihegläubiger ihre Interessen in dem Insolvenzverfahren hörbar machen und einbringen. Zudem hat der Insolvenzverwalter einen zentralen Ansprechpartner für die Belange der Anleihegläubiger. Nach dem SchVG trägt der Schuldner – also die Anleiheemittentin – die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters. Mehr über die Funktion des gemeinsamen Vertreters erfahren Sie hier.

Die Sozietät mzs Rechtsanwälte wird sich in Person des Rechtsanwalts Arne Podewils LL.M. in dem Insolvenzverfahren der PHOTON Power AG für die Interessen der betroffenen Gläubiger der PHOTON-Anleihen engagieren. Betroffene Anleihegläubiger können gerne Kontakt zu uns aufzunehmen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass nur die Bündelung der Gläubiger-Interessen in einer starken Gläubigergruppe zu einer günstigen Verhandlungsposition im Insolvenzverfahren führt. Bitte melden Sie sich bei Rechtsanwalt Podewils unter podewils(at)mzs-recht.de, telefonisch unter (0211) 69002-60 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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