Unternehmensanleihen

Seit den Jahren 2008/2009 wurden zahlreiche Unternehmensanleihen von mittelständischen Unternehmen ausgegeben. Grund hierfür war die damalige Finanz- und Kreditkrise, die es insbesondere für den Mittelstand schwieriger machte Bankkredite zu akzeptablen Konditionen zu erhalten. Insbesondere Mittelständler lockten die Anleger mit einem bekannten Namen, gutem Ruf und vergleichsweise hohen Zinsen. Leider konnten viele Unternehmen die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllen: Der Suppenhersteller Zamek, das Modelabel Strenesse, der Maschinenbauer Rena, Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien wie Solar Millennium und Windreich – die Liste der Pleiten ist lang und wird immer länger. Von den 134 Firmen, die seit 2010 an einer der fünf Mittelstandsbörsen in München, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf und Frankfurt viel Geld von Privatanlegern eingesammelt haben, sind mittlerweile mehr als 30 zahlungsunfähig.

In einem Insolvenzverfahren hält das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) den Anleihegläubigern einige wichtige Regelungen bereit, die die Verfahrensbeteiligung der Gläubiger erheblich vereinfachen und eine Bündelung der Interessen dieser Anlegergruppe ermöglichen.

Nach der Vorschrift des § 19 Abs. 2 SchVG 2009 können die Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte in dem Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Der gemeinsame Vertreter ist nicht nur Ansprechpartner der betroffenen Anleihegläubiger, sondern übt auch deren Rechte in dem Insolvenzverfahren aus. Damit stellt er ein Bindeglied zwischen den Anleihegläubigern und dem Insolvenzverwalter dar. Mehr über die Funktion des gemeinsamen Vertreters erfahren Sie hier.

Unsere Kanzlei mzs Rechtsanwälte verfügt in den  Personen der Partner Gustav Meyer zu Schwabedissen und Arne Podewils LL.M. über langjährige Erfahrungen in der Ausübung dieser Funktion. Sie sind insbesondere zum Gemeinsamen Vertreter der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG und einer Anleihengruppe der Photon Power AG gewählt worden.

Gerne unterstützen wir geschädigte Anleger bei der Rettung Ihres Kapitals.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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