Rechtsanwalt Arne Podewils, LL.M.
Herr Podewils berät und vertritt Versicherungsnehmer in Auseinandersetzungen mit ihrer Versicherung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt hierbei auf der Vertretung von Versicherungskunden, die um Leistungen der BU-Versicherung streiten oder die die vorzeitige Beendigung ihres Lebensversicherungsvertrags wünschen. Zudem vertritt Herr Podewils Handelsvertreter im Vertriebsrecht, insbesondere bei der Geltendmachung von HGB-Ausgleichsansprüchen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld liegt in der Vertretung von Kapitalanlegern, die in strukturierte Finanzprodukte wie Zertifikate oder fremdfinanzierte Rentenmodelle investiert haben. Neben seiner Anwaltstätigkeit
veröffentlicht Herr Podewils regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und Branchenmagazinen (direkt zu Publikationen).
Vita
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Düsseldorfer Anwaltverein
Publikationen (Auszug)
- „Zur Wirksamkeit einer Sammel-Widerrufsbelehrung“, Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 09.11.2015 (19 U 4833/14), von Stefanie Sommermeyer/Arne Podewils, in: EWiR 2016, S. 131 f.
- „Zur Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch des Versicherungsnehmers“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 08.04.2015 (IV ZR 103/15), von Martin Wolters/Arne Podewils, in: EWiR 2015, S. 609 f.
- „Widerspruch gegen Renten- und Lebensversicherungsverträge auch heute noch möglich“, Beitrag in: experten Report 10/2014, S. 74 f.