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Rechtsanwalt Melanie Driemeier

Herr Fink berät Investoren bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt hierbei in der Vertretung von Investoren, die sich an geschlossenen Immobilienfonds und Schiffsfonds beteiligt haben.
Vita
Martin Fink, LL.M., Jahrgang 1985, studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat in Wuppertal und an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer. Bereits während seines Referendariats betreute er mehrere Kommunen aus NRW bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Swap-Geschäften bei einer mittelständischen Anwaltskanzlei. Im Anschluss an sein Referendariat war Herr Fink für eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Stuttgarter Anwaltskanzlei als Rechtsanwalt tätig und betreute dort Investoren fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Im Herbst 2013 wechselte Herr Fink zu mzs Rechtsanwälte und ist seitdem dort als angestellter Rechtsanwalt tätig.
Publikationen
  • „Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung wegen Verstoß gegen das optische Deutlichkeitsgebot“, Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 21.05.2015 (17 U 334/15), in: EWiR 2015, S. 657 f., zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Fuxman, mzs Rechtsanwälte
  • „Aufklärungspflicht des Anlageberaters auch hinsichtlich der das Agio übersteigenden Vertriebsprovisionen“ , Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2015 (17 U 45/14), in: EWiR 2015, S. 499 f., zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Fuxman, mzs Rechtsanwälte
  • „Kein Entreicherungseinwand der Versicherung bezüglich Steuervorteile und Abschluss-/Verwaltungskosten bei Rückabwicklung nach Widerspruch“, Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014 (20 U 39/14), in: EWiR 2015, 149 f., zusammen mit Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer, mzs Rechtsanwälte
Ausgezeichnete Anwälte
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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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