Fachliteratur

„Die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten“

 

Autoren:
RA Gustav Meyer zu Schwabedissen (Hrsg.),
RAin Dr. Barbara Dörner,
RA Bénédict Schenkel

Kurzinfo:
Im Jahr 2009 wurden durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) die bisherigen Regelungen zu Zahlungsdiensten im Kreditwesengesetz abgelöst. Die Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass viele Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor  – häufig ohne sich dessen bewusst zu sein – Dienstleistungen anbieten, für deren Erbringung eigentlich eine Erlaubnis bei der BaFin beantragt werden müsste. So können von einer Erlaubnispflicht z.B. bereits alle Unternehmen betroffen sein, deren Geschäftsmodelle schlicht die Entgegennahme und Weiterleitung von Geldbeträgen vorsehen. Zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht können Geschäftsmodelle angepasst werden. Ist eine Anpassung nicht möglich, muss der Ertrag des Geschäfts mit dem Aufwand eines Erlaubnisantrags gemäß § 8 Abs. 1 ZAG abgewogen werden.

Unser Buch behandelt folgende Themen:

  • Die Zahlungsdienste nach § 1 Abs. 2 ZAG
  • Von der Erlaubnis umfasste Tätigkeiten
  • Erlaubnisanforderungen nach § 8 Abs. 1 ZAG
  • Gebühr, Bearbeitungsfrist, laufende Aufsicht
  • Rechtsschutz gegen Verfügungen der BaFin

Die Printausgabe ist im RWS-Verlag erschienen: 
Zur Printausgabe: „Die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten nach § 8 Abs. 1 ZAG“

Als eBook (PDF) zum Download ist das Buch unter folgender Adresse erhältlich:
Zum eBook: „Die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten nach § 8 Abs. 1 ZAG“

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

Empfohlene Experten
Erfahrungen & Bewertungen zu mzs Rechtsanwälte

© mzs Rechtsanwälte 2024