Börsengänge
Grundsätzlich setzen Börsengänge, wenn sie sinnvoll sein sollen, voraus, dass der Börsenkandidat für den Kapitalmarkt attraktiv ist. Dies kann – was weithin unbekannt ist – auch für kleinere und mittlere Unternehmen durchaus der Fall sein. Wichtig ist, dass der Börsenkandidat das richtige Börsensegment aussucht. Für kleinere und mittlere Firmen kommt insbesondere der Freiverkehr in Betracht. Die zahlreichen Regionalbörsen bieten zum Teil besonders gute Bedingungen für gewisse Branchen oder gewisse Finanzinstrumente. Für das Unternehmen, das einen Börsengang plant, muss daher im Vordergrund stehen, eine auf das Unternehmen indivuell abgestimmte Strategie über das Ob und Wie eines Börsengangs zu entwickeln.
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte hat an zahlreichen Börsengängen im Freiverkehr mitgewirkt und verfügt demzufolge über die erforderliche Erfahrung, Unternehmen in Bezug auf einen geplanten Gang an die Börse umfassend zu beraten.
Sie möchten mehr über unsere Kanzlei erfahren? Allgemeine Informationen zu unserer Arbeitsweise und unseren Anwälten erhalten Sie im Unterbereich