Börsengänge

Grundsätzlich setzen Börsengänge, wenn sie sinnvoll sein sollen, voraus, dass der Börsenkandidat für den Kapitalmarkt attraktiv ist. Dies kann – was weithin unbekannt ist – auch für kleinere und mittlere Unternehmen durchaus der Fall sein. Wichtig ist, dass der Börsenkandidat das richtige Börsensegment aussucht. Für kleinere und mittlere Firmen kommt insbesondere der Freiverkehr in Betracht. Die zahlreichen Regionalbörsen bieten zum Teil besonders gute Bedingungen für gewisse Branchen oder gewisse Finanzinstrumente. Für das Unternehmen, das einen Börsengang plant, muss daher im Vordergrund stehen, eine auf das Unternehmen indivuell abgestimmte Strategie über das Ob und Wie eines Börsengangs zu entwickeln.

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte hat an zahlreichen Börsengängen im Freiverkehr mitgewirkt und verfügt demzufolge über die erforderliche Erfahrung, Unternehmen in Bezug auf einen geplanten Gang an die Börse umfassend zu beraten.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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