Abwehr von Massenschäden
Wir beraten Strukturvertriebe und Emittenten, denen wegen vermeintlich fehlgeschlagener Kapitalanlagen eine Vielzahl von Anlegerprozessen droht. Der Gefahr, dass sich aus einem eventuellen strukturellen Fehler ein Massenschaden entwickelt, sollte umgehend mit einer umfassenden Abwehrstrategie begegnet werden. Wenn sich aus einem verlorenen Prozess bereits ein Geschäftsmodell Dritter entwickelt hat, kann es schon zu spät sein. Einer solchen Entwicklung ist daher frühzeitig und systematisch entgegenzutreten.
Wir verfügen über die notwendige langjährige Beratungs- und Prozesserfahrung, um die Abwehr von Massenschäden bei Strukturvertrieben und Emittenten soweit möglich zu verhindern. Gemeinsam mit unseren Mandanten evaluieren wir zunächst die Interessenlagen der Akteure (Mandanten, Gegner, Gerichte und Medien). Daran anschließend entwickeln wir eine kohärente Strategie, um Massenschäden zu verhindern. Diese Strategie schließt nicht zuletzt die wichtige Thematik der Informationssteuerung außerhalb des Gerichtssaals ein, etwa im Internet (insbesondere „feindliche“ AdWords), in anderen Medien sowie auf Gesellschafterversammlungen.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Themenkomplex ist Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer.
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