Hilfe bei Sperrung des Bankkontos

Es kann jeden treffen – die Bank sperrt ein Konto für jegliche Auszahlung und Überweisung ohne hierfür eine Begründung zu nennen. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher können betroffen sein. Die Kontosperre kann schnell geschäfts- und existenzbedrohend werden, insbesondere dann, wenn nur ein Girokonto existiert. Denn die Betroffenen können plötzlich und völlig unerwartet ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen und keine Güter des täglichen Lebens einkaufen. Was steckt hinter einer Sperrung des Bankkontos?

I. Häufig liegt eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche zugrunde

In vielen Fällen liegt der Kontosperrung eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung der Bank an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zugrunde. Derartige Meldungen sind in Deutschland inzwischen einen Massenphänomen: ihre jährliche Anzahl hat sich laut Jahresbericht 2020 der „Financial Intelligence Unit“ im Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2020 von 11.712 auf 144.005 erhöht. Dieser Anstieg ist auf die Verschärfung der gesetzlichen Geldwäscheregelungen zurückzuführen, mit denen der Gesetzgeber den Kampf gegen Geldwäsche verbessern will.  Danach werden an eine Verdachtsmeldepflicht nur sehr geringe Anforderungen stellt, die Meldenden werden weitgehend von Verantwortung freigestellt und zugleich für den Fall der Unterlassung einer Verdachtsmeldung mit Bußgeldern sanktioniert. Es ist für eine Bank daher in der Regel risikoloser eine Verdachtsmeldung vorzunehmen als sie zu unterlassen.

Die Verdachtsmeldung führt zu einem Transaktionsverbot. Das Bankkonto wird eingefroren. Eine Kontoverfügung darf nur durchgeführt werden, wenn die FIU oder die Staatsanwaltschaft ihr zustimmen oder wenn sie nicht innerhalb von drei Werktagen untersagt wird. Das Geldwäschegesetz verbietet darüber hinaus die Information des Bankkunden über die Verdachtsmeldung.

II. Was kann ein Betroffener tun?

Weigert sich die Bank die Kontensperre aufzuheben und den Kunden über sein Guthaben verfügen zu lassen, bleibt dem Kunden in der Regel nur ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung übrig. In einem derartigen Verfahren kann ein Gericht bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dieser Antrag kann darauf gerichtet sein, die Kontosperrung vollständig aufzuheben oder den Kunden über sein Kontoguthaben jedenfalls in Höhe seines notwendigen Bedarfs verfügen zu lassen.

III. Unsere besondere Expertise

Wir haben bereits in zahlreichen Fällen für eine schnelle Aufhebung von Kontensperren sorgen können. Wiederholt sind dabei die Commerzbank AG und die comdirect in Erscheinung getreten. Aber auch Sparkassen waren bereits involviert. 

Mehrere Fälle zeichneten sich dadurch aus, dass die betroffenen Mandanten auf einen kurzfristigen Kontenzugriff angewiesen waren, um einen sechsstelligen Eigenanteil am Kaufpreis für den Erwerb einer Immobilie überweisen zu können. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung bestand das Risiko, dass der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt oder Verzugszinsen fordert.

Wir haben in derartigen Fällen bereits mehrfach erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Commerzbank AG erwirkt,  gerichtet auf Aufhebung der Kontensperre. Die Commerzbank hob die Kontosperrung daraufhin auf und die Mandanten konnte den Kaufpreis erfreulicher Weise fristgerecht an den Verkäufer zahlen.

IV. Wir helfen

Wir stehen betroffenen Unternehmen und Verbrauchern gerne mit unserer Expertise zu Verfügung. Sollten auch Sie aus unerfindlichen Gründen von einer Kontosperre Ihrer Bank betroffen sein, können Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team von mzs Rechtsanwälte melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen.

Einfach online zur kostenfreien Erstberatung

Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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