KG-Fonds
Der geschlossene Fonds spielt in Deutschland weiter eine wichtige Rolle. Aus Sicht des Investors ist der geschlossene Fonds eine besonders transparente Form der Vermögensanlage. Aus Sicht der Initiatoren ist ein geschlossener Fonds eine besonders effiziente Form zur Beschaffung von Eigenkapital. Der geschlossene Fonds wird in Deutschland in der Regel als GmbH und Co. KG gegründet. Die Investoren sind entweder direkt Kommanditisten oder sie sind über einen Treuhänder beteiligt. Da ein Kommanditist viele im Gesellschaftsrecht wurzelnde Rechte hat, ist die Vermögensanlage in einen KG-Fonds in der Regel besonders transparent.
Das öffentliche Angebot von Anteilen an einem geschlossenen Fonds setzt einen von der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Prospekt voraus. Die Emission und die Verwaltung eines KG-Fonds ist zurzeit noch regulierungsfrei. Allerdings kann die Verwaltung eines Fonds einer Regulierung unterliegen, wenn Finanzinstrumente Gegenstand des KG-Fonds sind (Anlageverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 Kreditwesengesetz – KWG).
Aller Voraussicht nach wird die Emission und die Verwaltung von KG-Fonds durch europarechtliche Regelungen reglementiert werden. Insofern ergibt sich in Zukunft ein erheblicher Beratungsbedarf sowohl für Emittenten als auch für Verwalter von geschlossenen Fonds.
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