Lebensversicherung widerrufen

Die Kapitallebensversicherung ist nach wie vor des Deutschen liebstes Kind. Für unzählige Sparer ist die Lebensversicherung eine Form der Kapitalsicherung, auf deren Auszahlung man nicht unbedingt bis zum Lebensende warten möchte – vielfach definiert das Leben selbst die Notwendigkeiten.

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Arne Podewils weist auf folgendes hin:

„Es gibt viele Gründe, sich eine Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Dabei ist zuerst die Tilgung von Schulden zu nennen, wenn die Schuldzinsen die von der Versicherung erwirtschafteten Zinsen übersteigen, was gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr wahrscheinlich ist“.

Allerdings: Gerade in den Anfangsjahren einer Versicherung fallen hohe Kosten an. Diese werden dem Kunden bei einer Kündigung voll belastet und übrig bleibt meist deutlich weniger als die eingezahlte Summe. Von Verzinsung redet da niemand, in vielen Fällen fressen die Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornogebühren den „Schatz“ weitestgehend auf.

„Wir empfehlen die Widerspruchsbelehrungen der abgeschlossenen Lebensversicherung zu prüfen!“ Nach aktuellen Urteilen des BGH und vieler Obergerichte sind zahlreiche Widerspruchsbelehrungen unwirksam.

Podewils: „Die Verträge können komplett rückabgewickelt werden. Die Versicherungen müssen ihre Kunden, als seien die Verträge niemals abgeschlossen worden!“ Das heißt, es gibt nicht nur die komplette Einlagesumme zurück, sondern zusätzlich auch eine angemessene Verzinsung.

Podewils rät Kunden von Lebensversicherungen, einen Ausstieg gerade in aktueller Zeit zu prüfen. Die aktuelle Rechtslage ist gut und die Versicherungen haben wegen der aktuellen Niedrigszinsphase erhebliche Probleme, interessante Renditen zu erwirtschaften. Ein wichtiges Detail aus der aktuellen Rechtsprechung: Auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen kann der Widerspruch erklärt werden. Dann müssen Versicherungsunternehmen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Rückkaufswert noch einen Nachschlag zahlen.

Einfach online zur Erstberatung

Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.

Worum geht es in der Erstberatung?
  • Chancen und Risiken Ihres Falls
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten und Ergebnisse

Diese Vorab-Beratung soll Ihnen helfen, eine sachliche und kompetente Ersteinschätzung für Ihren Fall zu bekommen ohne Geld für einen Rechtsstreit in die Hand nehmen zu müssen.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

Empfohlene Experten
Erfahrungen & Bewertungen zu mzs Rechtsanwälte

© mzs Rechtsanwälte 2024