Wenn die Restschuldversicherung nicht zahlen will
Vor allem bei hohen Verbraucherkrediten für Immobilien ist der Abschluss einer Restschuldversicherung üblich. Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer die raten nicht mehr bedienen kann. Treten dann tatsächlich Arbeitslosigkeit, Insolvenz oder eine andere Situation auf, in der der Kredit nicht mehr bedient werden kann, folgt oft die Ernüchterung: Plötzlich beruft sich die Restschuldversicherung auf eine Klausel irgendwo im mehrseitigen Vertrag und verweigert eine Zahlung. Bevor Sie sich damit abfinden, nicht nur die Raten an die Versicherung ohne Gegenleistung gezahlt zu haben, sondern auch noch in weitere finanzielle Bedrängnis zu geraten, lassen Sie uns in einer kostenfreien Erstberatung einen Blick auf Ihre Police werfen. Wir schaffen Ihnen Klarheit.
Einfach online zur Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.
Worum geht es in der Erstberatung?
- Chancen und Risiken Ihres Falls
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und Ergebnisse
Diese Vorab-Beratung soll Ihnen helfen, eine sachliche und kompetente Ersteinschätzung für Ihren Fall zu bekommen ohne Geld für einen Rechtsstreit in die Hand nehmen zu müssen.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.