Sie möchten die Lebensversicherung kündigen?
Oder Sie möchten raus aus der Rentenversicherung?

Es gibt viele Gründe, sich eine Lebens- oder Rentenversicherung auszahlen zu lassen. Dabei ist zuerst die Tilgung von Schulden zu nennen, wenn die Schuldzinsen die von der Versicherung erwirtschafteten Zinsen übersteigen, was gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr wahrscheinlich ist.

Wir empfehlen die Widerspruchsbelehrungen der abgeschlossenen Lebensversicherung zu prüfen. Nach aktuellen Urteilen des BGH und vieler Obergerichte sind zahlreiche Widerspruchsbelehrungen unwirksam. Das heißt: Die Verträge können komplett rückabgewickelt werden und es gibt nicht nur die komplette Einlagesumme zurück, sondern zusätzlich auch eine angemessene Verzinsung.

Ein wichtiges Detail aus der aktuellen Rechtsprechung: Das gilt nicht nur für laufende Versicherungsverträge. Auch bei bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen kann der Widerspruch erklärt werden. Dann müssen Versicherungsunternehmen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Rückkaufswert noch einen Nachschlag zahlen.

Bevor Sie aber vorschnell eine Versicherung kündigen, nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Danach wissen Sie, wie viel Geld Sie bei einer Kündigung bekommen oder ob sich der Weg lohnt, der sich durch Widerspruch, Widerruf oder Rücktritt von der Versicherung eröffnet.

Einfach online zur kostenfreien Erstberatung

Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.

Worum geht es in der kostenfreien Erstberatung?
  • Chancen und Risiken Ihres Falls
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten und Ergebnisse

Diese Vorab-Beratung soll Ihnen helfen, eine sachliche und kompetente Ersteinschätzung für Ihren Fall zu bekommen ohne Geld für einen Rechtsstreit in die Hand nehmen zu müssen.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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