mzs Rechtsanwälte - Ihr Spezialist im Kapitalmarktrecht

Unsere Kanzlei verfügt über eine über mehre Jahrzehnte gewonnene Expertise im BaFin-Aufsichtsrecht und in der Entwicklung von Finanzierungskonzepten. 

Langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Erlaubnisanträgen

Bei mzs Rechtsanwälte finden Sie eine mehrere Jahrzehnte umfassende Expertise bei der Erstellung von BaFin-Erlaubnissen. Dazu gehören die diversen Erlaubnisse nach dem KWG und in den letzten Jahren mit steigender Bedeutung die Erlaubnisse nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Finanzierungskonzepten

Die Nachfrage nach erlaubnisfreien (prospektfreien) Finanzierungskonzepten ist hoch. Seit der Novellierung des Vermögensanlagengesetzes in 2017 gibt es praktisch keine prospektfreien Finanzierungsmodelle mehr, wenn sie öffentlich angeboten werden. Es gibt lediglich noch die engen Ausnahmetatbestände. mzs Rechtsanwälte berät seit vielen Jahren Initiatoren und Finanzierungsgesellschaften über die Prospektpflicht im Bereich der Finanzierung von Projekten und Unternehmen.

Ihre Ziele sind der Ausgangspunkt

Das Wichtigste dabei sind Sie: Ihre Ziele und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt und bilden die Grundlage, auf der wir mit Ihnen die Zukunft gestalten.

Dazu müssen wir erstmal: zuhören und verstehen. Denn ohne Ihren Input ist all unsere Erfahrung und Expertise wertlos.

Erst wenn wir verstehen, wo Sie herkommen und wo Sie hin wollen, können wir unseren Sachverstand einsetzen, um Ihnen zu zeigen, wie Sie Ihre Ziele erreichen können, welche Hindernisse man dazu überwinden muss und welche Strategien Sie dabei einsetzen können.

Dabei haben wir den Anspruch an uns selbst, Ihre Ziele mit dem gleichen Willen zum Erfolg und derselben Hartnäckigkeit zu verfolgen, als ginge es um unsere eigenen. Auf diese Weise haben wir es in der Vergangenheit geschafft, mit unseren Mandanten langfristige Beziehungen aufzubauen, von denen beide Seiten profitieren.

Egal, um welches Thema es geht: wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir gemeinsam die Herausforderungen meistern können, die sich Ihnen und Ihrem Unternehmen stellen.

Das erste Beratungsgespräch, in dem wir die sich stellende Problematik eingrenzen und in groben Linien aufzeigen, wie denkbare Lösungen aussehen könnten, bieten wir stets kostenlos an: Bevor wir erfasst haben, worum es geht und wir uns mit Ihnen verständigt haben, wie wir für Sie Lösungen schaffen können, entstehen für Sie keine Kosten. Erst wenn wir uns mit Ihnen auf die Richtung verständigt haben, in die wir gemeinsam aufbrechen wollen, treffen wir mit Ihnen eine Vereinbarung, die die zukünftige gemeinsame Arbeit skizziert. Die entstehenden Kosten werden wir dabei stets transparent machen, damit Sie jederzeit wissen, was auf Sie zukommt.

Wir beraten zu allen Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere zu:

Warum unsere Klienten uns schätzen

Geschäftsführer bei XYZ
Max Mustermann

Kompetente Beratung. Auf jegliche Frage gab es zügige Antworten. Ich habe mich stets gut betreut und beraten gefühlt.

Geschäftsführerin XYZ
Mareike Mustermann

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Partner bei XYZ
Michael Mustermann

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Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

Empfohlene Experten
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