Bankrecht

Ein wesentliches Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei besteht in der Vertretung von privaten und gewerblichen Kunden gegen Banken und Kreditinstitute.

Im Bankrecht kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Banken und Kunden. Die Streitigkeiten können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, darunter:

  • Kreditverträge:
    • Höhe der Zinsen
    • Rückzahlungsbedingungen
    • Kündigung des Kreditvertrags
    • Widerruf des Kreditvertrags
  • Kontoverträge:
    • Höhe der Kontoführungsgebühren
    • Zinsen für Überziehungen
    • Unwirksamkeit von Bankgebühren
    • Haftung für Kontobetrug
  • Wertpapierdienstleistungsverträge:
    • Anlageberatung
    • Ausführung von Wertpapieraufträgen
    • Haftung für Verluste
  • Zahlungsverkehrsdienstleistungen:
    • Rückbuchung von Lastschriften
    • Erstattung von Kontogebühren
    • Haftung für Zahlungsausfälle

Typische Streitpunkte sind:

  • Unwirksamkeit von Klauseln: Banken verwenden in ihren Verträgen häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB können unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder den Kunden unangemessen benachteiligen.
  • Fehlberatung: Banken sind verpflichtet, ihre Kunden ordnungsgemäß zu beraten. Wenn die Bank den Kunden nicht ausreichend über die Risiken eines Finanzproduktes aufgeklärt hat, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.
  • Verzug: Banken sind verpflichtet, ihre Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Wenn die Bank in Verzug gerät, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.
  • Schadensersatz: Banken haften für Schäden, die sie ihren Kunden schuldhaft zufügen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bank Geld des Kunden veruntreut oder wenn sie einen Fehler bei der Ausführung eines Wertpapierauftrags macht.

Bei rechtlichen Fragen rund um Bankgeschäfte ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt im Bankrecht beraten zu lassen. Dieser kann die Rechte und Interessen des Mandanten schützen und zu einer fairen Lösung beitragen.

Unserem Team aus mehreren Fachanwälten für das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht ist es dabei bereits in mehr als tausend Fällen gelungen, rechtskräftige Urteile und lukrative Vergleiche für Bankkunden zu erstreiten. Wir dürfen uns daher zu den führenden Anwaltskanzleien in Deutschland im Bankrecht auf Kundenseite zählen. 

Hat Ihr Kreditinstitut bei Ihnen Vertrauen verspielt, dann ist ein erfahrener Fachanwalt gefragt, um Ihre Ansprüche gegenüber der Bank oder Sparkasse durchzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung mit dem vermeintlich übermächtigen Gegner. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen zügig und kostengünstig mitteilen, ob Ansprüche bestehen und diese mit Erfolg durchsetzbar sind.

Ihre Fachanwälte für Bankrecht

Eine der größten Praxisgruppen in Deutschland, ein Team von 7 Anwälten – darunter 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist mit der Durchsetzung der Rechte von Bankkunden befasst.

Die Größe und Spezialisierung unserer Praxisgruppe im Bankrecht ermöglicht uns eine schlagkräftige Prozessführung auf breiter Ebene und deutschlandweit.

Besondere Kompetenz und Anerkennung durch Verbraucherverbände und Medien haben wir uns im Immobilien-Darlehensrecht erworben. Hier konnten wir zahlreiche rechtskräftige Urteile auf Rückabwicklung der Kreditverträge infolge Widerrufs erstreiten. Deutlich häufiger konnten wir durch hartnäckige Verhandlungen lukrative Vergleiche erstreiten.

Gerne bieten wir allen Kunden von Banken und Kreditinstituten eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres Falles. Danach wissen Sie, ob eine Durchsetzung Ihrer Forderungen erfolgsversprechend ist.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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