Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Versicherungsrecht
Kapitalanlagerecht
Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer

Seit 20 Jahren berate ich Investoren, Initiatoren und Kapitalanleger zu allen Fragen rund um die Kapitalanlage. Dabei stehen in jüngerer Zeit Anleihen, Treuhandvermögen, Direktinvestments (z.B. Gold) und Spezial-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und so genannte SWAP-Verträge im Vordergrund. Bis zur Regulierung durch den Gesetzgeber hingegen geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und sonstige Spezialfonds, diese häufig auch finanziert durch Bankdarlehen. Aufgrund meiner mehrjährigen Beratungs- und Prozesserfahrung in diesem Bereich führe ich zudem seit 2008 das Dezernat „Abwehr von Massenschäden für Emittenten und Strukturvertriebe“. Aufgrund der Regulierung des Bereichs Vermögensschadenshaftpflichtversicherung seit dem Jahr 2012 hat dieses Thema auch für Versicherer und Haftungsdächer zunehmend an Relevanz gewonnen. Zentrales Thema ist hier meist eine mögliche Haftung wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Prospekts (so genannte Prospekthaftung) oder eine Deckung möglicher Schäden durch eine Haftpflichtversicherung.

Ständiger Begleiter meiner Praxis sind zudem das allgemeine Kreditrecht einschließlich der Immobilienfinanzierung und des Rechts der Kreditsicherheiten (Sittenwidrigkeit von Bürgschaften, Übersicherung, Herausgabe von Grundschulden und anderen Sicherheiten, Vorfälligkeitsentschädigung). Ein aktueller Fokus liegt auch auf dem Zahlungsverkehrsrecht, da sich der Zahlungsverkehr zunehmend betrügerischen Aktivitäten von Kriminellen ausgesetzt sieht, etwa durch „Phishing“ und die Ausspähung von Daten durch Täuschungen der Kontoinhaber, die in gutem Glauben Transaktionen ausführen, mit denen sie sich selbst schädigen.

Neben meiner Anwaltstätigkeit halte ich regelmäßig Vorträge auf Branchenmessen und vor Fachpublikum. Ich bin Autor zahlreicher Beiträgen in Fachzeitschriften und Branchenmagazinen (direkt zu Publikationen).

Vita

Dr. Jochen Strohmeyer, Jahrgang 1971, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen promovierte er an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität leitete er mehrere studentische Arbeitsgemeinschaften sowie Fortbildungskurse für Angestellte der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Dortmund und Brüssel. Bereits während seiner juristischen Ausbildung sammelte Herr Dr. Strohmeyer praktische Erfahrungen in mittelständischen Kanzleien in Nordrhein-Westfalen sowie in Wirtschaftskanzleien in den USA und Italien. Herr Dr. Strohmeyer ist seit Dezember 2003 für mzs Rechtsanwälte tätig, seit Januar 2010 ist er Partner. Seit Mitte November 2008 führt Herr Dr. Strohmeyer den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. Diese Zusatzqualifikation wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 2008 zum Nachweis von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten eingeführt. Seit Ende 2020 führt er überdies den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.

Mitgliedschaften
  • Deutscher Anwaltverein
  • Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V.
  • Mitglied im Alten- und Krankenpflegeverein Köln-Longerich e.V.
Publikationen
  • Prospekthaftung von Gründungsgesellschaftern und anderen Fondsbeteiligten nach dem BGH-Beschluss vom 19.01.2021″, VuR 2022, 139
  • „Keine Schutzwirkung der Muster-Widerrufsbelehrung zugunsten eines den Verbraucher durch nicht ordnungsgemäße weitere Belehrung irreführenden Unternehmers“ in: EWiR 2021, 717
  • „EuGH widerspricht BGH: „Kaskadenverweisung“ ist nicht hinreichend klar und prägnant“, Anmerkung zu EuGHUrt. v. 26.03.2020, Rs. C-66/19, VuR 2020, 224

  • „Zum Beginn der Verjährung eines in einen Zahlungsanspruch umgewandelten Befreiungsanspruchs“, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 19.10.2017 – III ZR 495/16, EWiR 2/2018, S. 45
  • „Immobilienfonds“, Abhandlung von Dr. Jochen Strohmeyer in: Derleder/Knops/Bamberger (Hrsg.), Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2017, Berlin, Heidelberg 2017
  • „Darlehensvermittlung“, Beitrag von Dr. Jochen Strohmeyer, Beitrag für den VSAV e.V. vom 02.10.2014
Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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