Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
Herr Dr. Strohmeyer berät Finanzdienstleister und Investoren zu allen Fragen rund um die Kapitalanlage, insbesondere in Bezug auf geschlossene Immobilienfonds. Aufgrund seiner mehrjährigen Beratungs- und Prozess-erfahrung in diesem Bereich führt er seit 2008 das Dezernat „Abwehr von Massenschäden für Emittenten und Strukturvertriebe“. Dieses Thema erlangt aufgrund der strengeren Regulierung des Bereichs Vermögensschadenshaftpflichtversicherung auch für Versicherer und Haftungsdächer zunehmend Relevanz. Inbegriffen ist die wichtige Thematik der Informationssteuerung, etwa in den Bereichen Internet (insbesondere „feindliche“ AdWords), andere Medien und gesellschafts-rechtliche Partitizipation (Gesellschafterversammlung). Für freie und gebundene Vertriebe ist Herr Dr. Strohmeyer zudem Ansprechpartner für die Erstellung und Überprüfung von Beratungsprotokollen. Neben seiner Anwaltstätigkeit hält Herr Dr. Strohmeyer regelmäßig Vorträge auf Branchenmessen und vor Fach-
publikum. Er ist Autor von zahlreichen Beiträgen in Fachzeitschriften und Branchenmagazinen (direkt zu Publikationen).
Vita
Dr. Jochen Strohmeyer, Jahrgang 1971, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen promovierte er an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität leitete er mehrere studentische Arbeitsgemeinschaften sowie Fortbildungskurse für Angestellte der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt. Im Anschluss absolvierte er sein Referendariat in Dortmund und Brüssel. Bereits während seiner juristischen Ausbildung sammelte Herr Dr. Strohmeyer praktische Erfahrungen in mittelständischen Kanzleien in Nordrhein-Westfalen sowie in Wirtschaftskanzleien in den USA und Italien. Herr Dr. Strohmeyer ist seit Dezember 2003 für mzs Rechtsanwälte tätig, seit Januar 2010 ist er Partner. Seit Mitte November 2008 führt Herr Dr. Strohmeyer den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. Diese Zusatzqualifikation wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 2008 zum Nachweis von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten eingeführt. Seit Ende 2020 führt er überdies den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V.
- Mitglied im Alten- und Krankenpflegeverein Köln-Longerich e.V.
Publikationen
„EuGH widerspricht BGH: „Kaskadenverweisung“ ist nicht hinreichend klar und prägnant“, Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 26.03.2020, Rs. C-66/19, VuR 2020, 224
- „Zum Beginn der Verjährung eines in einen Zahlungsanspruch umgewandelten Befreiungsanspruchs“, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 19.10.2017 – III ZR 495/16, EWiR 2/2018, S. 45
- „Immobilienfonds“, Abhandlung von Dr. Jochen Strohmeyer in: Derleder/Knops/Bamberger (Hrsg.), Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2017, Berlin, Heidelberg 2017
- „Darlehensvermittlung“, Beitrag von Dr. Jochen Strohmeyer, Beitrag für den VSAV e.V. vom 02.10.2014