Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede
Herr Dr. Meschede berät Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt hierbei im Aktienrecht und in der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen, insbesondere geschlossener Fonds. Zudem ist Herr Dr. Meschede Ansprechpartner im Bankrecht, sei es bei Auseinandersetzungen um Darlehensverträge, Bürgschaften oder derivate Finanzinstrumente. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Dr. Meschede häufiger Referent im Bereich Kapitalanlagerecht. (direkt zu Publikationen)
Vita
Dr. Thomas Meschede, Jahrgang 1976, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Köln mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Sein Referendariat absolvierte er in Köln und Sydney (Australien). Im Anschluss an sein Referendariat promovierte er an der Universität zu Köln auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Seine Promotion widmete er dem Thema „Der Schutz digitaler Musik- und Filmwerke vor privater Vervielfältigung“. Herr Dr. Meschede ist seit Juli 2005 bei mzs Rechtsanwälte tätig, seit Januar 2011 ist er Partner. Seinen Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ führt Herr Dr. Meschede seit 2012. Diese Zusatzqualifikation wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer Anfang 2008 zum Nachweis von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen eingeführt.
Publikationen (Auszug)
- „Dieselgate: Denkbare Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche von Porsche – Aktionären und Erwerbern von Derivaten auf VW – Aktien gegen die Volkswagen AG“, Aufsatz in: ZIP 2017, S. 215.
- „Zum Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers gegen die Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.03.2016 (XI ZR 122/14), in: EWiR 2016, S. 780
- „Aufklärungspflicht des Anlageberaters auch hinsichtlich der das Agio übersteigenden Vertriebsprovisionen“, Anmerkung zu OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 16.04.2013 (9U 135/11), in: EWiR 2013, S. 667 f.