Wenn die Elementarschadenversicherung nicht zahlen will
Sturm und extremes Wetter, Hochwasser und Überschwemmungen, Hagelschaden, Erdrutsche und plötzliche Erdabsenkungen, Erdbeben und Lawinen – gegen diese Naturgewalten soll eine Elementarversicherung absichern – und sie scheint wichtiger denn je. Umso häufiger versuchen sich die Versicherung ihrer Zahlungspflicht zu entziehen. Feuer, Wind und Wasser sind die Risiken, gegen die eine Wohngebäudeversicherung absichern soll – schließlich geht es um das Dach über dem Kopf und die eigenen vier Wände.
Weigert sich die Versicherung zu zahlen, hilft nur die umfangreiche sachliche und juristische Argumentation wie sie von Privatpersonen kaum zu leisten ist.
Einfach online zur Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
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Worum geht es in der Erstberatung?
- Chancen und Risiken Ihres Falls
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Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.