Wenn die Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung nicht zahlt

Dieser Fall gehört mit zu den emotional schwierigsten Situationen. Ein Mensch stirbt, der zu Lebzeiten eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, die seine Hinterbliebenen, die Menschen, die er liebt, im Falle seines plötzlichen Todes finanziell absichert – und dann stellt sich die Versicherung quer und weigert sich, die vereinbarte Summe auszuzahlen.

Oftmals sehen sich die Hinterbliebenen mit dem Vorwurf konfrontiert, der Versicherungsnehmer habe sich der „arglistigen Täuschung“ schuldig gemacht.

Was heißt „arglistige Täuschung“? Damit ist gemeint, dass der Versicherungsnehmer bewusst oder gewollt gegenüber der Versicherung Angaben gemacht habe, die nicht der Wahrheit entsprechen. Zum Beispiel, weil er davon ausgeht, dass der Versicherer den vorliegenden Vertrag nicht oder nicht in der Form annehmen würde, wäre er über die tatsächlichen Umstände informiert.

Es geht dabei um die vorvertraglichen Anzeigepflicht. Es kann beispielsweise als arglistige Täuschung gewertet werden, eine bestimmte Krankheit oder einen bestimmten Lebensumstand bewusst zu verschweigen.

Stellt eine Versicherung diesen Tatbestand in den Raum, um eine Auszahlung zu verweigern, sollten die Hinterbliebenen das nicht einfach hinnehmen, sondern ihre Chancen ausloten.

Wir prüfen Ihren Fall im Details – kostenfrei als Erstberatung – und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Auch, wenn die Versicherung andere Gründe anführt, um nicht auszahlen zu müssen.

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Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

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Worum geht es in der kostenfreien Erstberatung?
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Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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