Wenn die Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung nicht zahlt
Dieser Fall gehört mit zu den emotional schwierigsten Situationen. Ein Mensch stirbt, der zu Lebzeiten eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, die seine Hinterbliebenen, die Menschen, die er liebt, im Falle seines plötzlichen Todes finanziell absichert – und dann stellt sich die Versicherung quer und weigert sich, die vereinbarte Summe auszuzahlen.
Oftmals sehen sich die Hinterbliebenen mit dem Vorwurf konfrontiert, der Versicherungsnehmer habe sich der „arglistigen Täuschung“ schuldig gemacht.
Was heißt „arglistige Täuschung“? Damit ist gemeint, dass der Versicherungsnehmer bewusst oder gewollt gegenüber der Versicherung Angaben gemacht habe, die nicht der Wahrheit entsprechen. Zum Beispiel, weil er davon ausgeht, dass der Versicherer den vorliegenden Vertrag nicht oder nicht in der Form annehmen würde, wäre er über die tatsächlichen Umstände informiert.
Es geht dabei um die vorvertraglichen Anzeigepflicht. Es kann beispielsweise als arglistige Täuschung gewertet werden, eine bestimmte Krankheit oder einen bestimmten Lebensumstand bewusst zu verschweigen.
Stellt eine Versicherung diesen Tatbestand in den Raum, um eine Auszahlung zu verweigern, sollten die Hinterbliebenen das nicht einfach hinnehmen, sondern ihre Chancen ausloten.
Wir prüfen Ihren Fall im Details – kostenfrei als Erstberatung – und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Auch, wenn die Versicherung andere Gründe anführt, um nicht auszahlen zu müssen.
Einfach online zur Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.
Worum geht es in der Erstberatung?
- Chancen und Risiken Ihres Falls
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und Ergebnisse
Diese Vorab-Beratung soll Ihnen helfen, eine sachliche und kompetente Ersteinschätzung für Ihren Fall zu bekommen ohne Geld für einen Rechtsstreit in die Hand nehmen zu müssen.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.