Betriebsschließung wegen Corona? Ihre Versicherung zahlt nicht?
Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten
Fachanwalt für Versicherungsrecht Arne Podewils, LL.M. >> zur Person
Der erfahrene Fachanwalt für Versicherungsrecht Arne Podewils, LL.M., vertritt Versicherungsnehmer in Auseinandersetzungen mit ihrer Betriebsschließungsversicherung in Düsseldorf und Umgebung.
Rufen Sie mich gerne an: 0211-69002-0
Die Versicherungsbedingungen sind individuell zu bewerten
Viele Unternehmen haben in den vergangenen Wochen ihre Türen schließen müssen. Vor allem den Handel und das Gewerbe, aber auch die Gastronomie- und Tourismusbranche, Messeveranstalter, Kulturbetriebe und Sportstätten trifft die Zwangspause hart. Keine Gäste, kein Publikum, keine Kunden heißt auch: keine Einnahmen.
Richtigerweise erinnern sich viele Unternehmern nun daran, dass sie so genannte Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen haben. Auch nach dem Lesen der Police bleiben oftmals viele Fragen. Allen voran: Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Leider haben nicht alle am Markt angebotenen und abgeschlossenen Versicherungen das Corona-Risiko abgedeckt. Häufig ist dies auch unklar, da die Verträge nicht eindeutig formuliert sind und die Versicherer versuchen, sich aus ihrer vertraglichen Verpflichtung zu ziehen.
Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Arne Podewils, LL. M., verfügt über eine umfangreiche Expertise in der Bewertung von Versicherungsbedingungen der Betriebsschließungsversicherung, was ihn zu einem beliebten Ansprechpartner für Journalisten macht. Hier ein Auszug aktueller Medienberichte:
- „Firma dicht wegen Corona?“ – RA Arne Podewils gibt Tipps zum Eintritt der Betriebsschließungsversicherung, Deutsche Tabakzeitung, 08.04.2020, Link zum Artikel
- „Betriebsschließung wegen Corona: Wann zahlt die Versicherung?“ RA Arne Podewils gibt Antworten, Deutsche Molkereizeitung, 07/2020, Link zum Artikel
- „Betriebsschließung aufgrund Corona – Die 12 wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz„, von RA Arne Podewils in „Tophotel“ vom 27. März 2020, Link zum Artikel
- „Versicherungsleistung wird nicht auf Kurzarbeitergeld angerechnet„, Beitrag auf versicherungsbote.de vom 11.05.2020, Link zum Artikel
- „Reisebüros: Jetzt Versicherungen checken!„, Beitrag auf touristik-aktuell.de vom 31.03.2020, Link zum Artikel
Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung!
Lassen Sie sich keinesfalls mit einem einfachen „Corona ist von der Police nicht gedeckt“ abspeisen. Ihr Gegner ist kein Amateur.
Arne Podewils, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
Einfach online zur Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.
Worum geht es in der Erstberatung?
- Chancen und Risiken Ihres Falls
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und Ergebnisse
Diese Vorab-Beratung soll Ihnen helfen, eine sachliche und kompetente Ersteinschätzung für Ihren Fall zu bekommen ohne Geld für einen Rechtsstreit in die Hand nehmen zu müssen.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie auf einen weiteren Streit mit der Versicherung verzichten oder Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen.