von Dr. Thomas Meschede
Aktuelle Meldungen zur TGI AG (Trust Gold International) mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, lassen Zweifel an der Seriosität des Angebots „Goldkauf mit Rabatt“ aufkommen. Das Geschäftsmodell basiert auf dem Verkauf physischen Feingolds mit monatlichen Rabatten von 2% auf den Kaufpreis. Kunden zahlen Vorkasse für Goldbarren zum aktuellen Tageskurs und werden sofort Eigentümer, erhalten aber die physische Lieferung erst nach einer Laufzeit (typisch 36 Monate). Währenddessen lagert das Gold kostenfrei bei Partnern, und der Rabatt wird monatlich gutgeschrieben – z.B. 2% pro Monat (24% jährlich) oder mit Treuerabatt bis 72% über 3 Jahre.
BaFin-Mitteilung vom 06.03.2026
Die BaFin hat hierzu am 06.03.2026 (hier abrufbar) mitgeteilt, es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die TGI AG in Deutschland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, ohne für diese Angebote den nach § 6 VermAnlG erforderlichen Verkaufsprospekt veröffentlicht zu haben. Es handele sich laut BaFin dabei um Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewähren. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) sei für keine der angebotenen Vermögensanlagen ein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden, so die BaFin.
Handelsblatt-Podcast vom 05.04.2026
Ein am 05.04.2026 veröffentlichter Handelsblatt-Podcast (hier abrufbar) zeichnet ein kritisches Bild des Angebots. Thematisiert werden insbesondere die außergewöhnlich hohen Rabatte, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Modells, die unklare Transparenz hinsichtlich Lagerung und Erfüllung sowie die werbliche Aufmachung des Vertriebs. Im Podcast wird die zentrale Frage aufgeworfen, wie ein Anbieter solche Rabatte, die Lagerung des Goldes und die Finanzierung der Auszahlungen wirtschaftlich überhaupt tragen kann. Besonders kritisch bewertet werden die fehlende Transparenz über die konkrete Verwahrung, die Zweifel an den behaupteten Qualitätsstandards der Partner sowie die Haftungs- und Risikoverlagerungen in den AGB. Insgesamt erweckt der Podcast den Eindruck, dass das Produkt jedenfalls einer besonders sorgfältigen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung bedarf.
Was sollten Anleger tun?
Anleger sollten umgehend aktiv werden, um ihre Investitionen zu prüfen und mögliche rechtliche Ansprüche zu sichern. Lassen Sie Ihre Verträge zeitnah von einer spezialisierten Anwaltskanzlei auf mögliche Rechtsansprüche prüfen. Warten Sie nicht ab, da gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
In einem ersten Schritt sollten Anleger von der TGI AG schriftliche Informationen über den konkreten Verbleib Ihres Kapitals und den aktuellen Status der Goldverwahrung verlangen.
Falls Ihnen die Anlage als „sicher“ empfohlen wurde, obwohl es sich um eine risikoreiche unternehmerische Beteiligung handelt, könnten Ansprüche gegen den Anlageberater oder -vermittler wegen Falschberatung bestehen. Dies gilt auch, wenn eine Plausibilitätsprüfung des Modells unterblieben ist.
