Angebote der TGI AG werfen Fragen auf
Bei dem Finanztransfergeschäft handelt es sich um einen Zahlungsdienst nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), der gewerbsmäßig nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betrieben werden darf.
