Keine ZAG-Entwarnung für Treuhänder nach aktuellem BGH-Urteil
Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Vornahme erlaubnispflichtiger Anlageberatung und Anlagevermittlung – Whitepaper zum kostenfreien Download
Whitepaper steht zum Abruf bereit
Täglich neue Warnungen der Bafin zeigen wie komplex das Thema ist
Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen lassen
Angebote der TGI AG werfen Fragen auf
Bei dem Finanztransfergeschäft handelt es sich um einen Zahlungsdienst nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), der gewerbsmäßig nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betrieben werden darf.
