von Oliver Prager, M.Sc. Economics, LSE
FinTechs und Start-Ups sind jeden Tag mit der Herausforderung konfrontiert, ihr Geschäftsmodell auf Erfolg zu trimmen.
Oft haben die Gründer dabei verständlicherweise vor allem den Markterfolg im Blick.
So verständlich und richtig das natürlich ist, muss man sich vor Augen führen: Jedes Geschäftsmodell kann nur dann funktionieren, wenn es neben dem Erfolg am Markt auch in rechtlicher Hinsicht funktioniert.
Dabei ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, wo sich die rechtlichen Fallstricke verstecken.
Zwischen Gesellschaftsrecht, Verträgen mit Kunden und Mitarbeitern, Datenschutz und vielen weiteren Themen können die Anforderungen des Bankaufsichtsrechts schnell aus dem Blick geraten.
Weil dies im schlimmsten Fall das Aus für ein Unternehmen bedeuten kann, ist es wichtig, das Aufsichtsrecht von Anfang an im Blick zu haben.
Auf der Homepage der BaFin kann man jeden Tag neue Warnmeldungen über Firmen lesen, die ohne BaFin-Erlaubnis regulierte Dienstleistungen erbracht haben.
In vielen Fällen passiert dies nicht mit böser Absicht, sondern beruht darauf, dass die Entscheidungsträger sich nicht bewusst waren, dass ihr Geschäftsmodell eine Erlaubnis der BaFin erfordert.
Dies ist angesichts des immer komplexer werdenden regulatorischen Umfelds auch kein Wunder.
Es macht aber angesichts der einschneidenden Wirkung der Warnungen auf der BaFin-Homepage deutlich, wie wichtig es ist, sich vorab von Spezialisten beraten zu lassen.
Wir haben deshalb ein Whitepaper erstellt, das dabei hilft, die Nähe zu regulierten Dienstleistungen zu erkennen und zeigt, wie Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden können, um eine Erlaubnispflicht zu vermeiden.
Das Whitepaper können Sie hier kostenlos zum Download anfragen.
