Sichern Sie Ihre Geschäftsidee ab –
Whitepaper zu BaFin Erlaubnispflichten
Sie haben eine innovative Geschäftsidee im Bereich FinTech oder für ein innovatives Startup? Vielleicht sind Sie im Bereich Kryptowährungen oder auch Online-Bestellservice unterwegs oder starten gerade das Crowdfunding für Ihr Start-up.
Alles scheint gut durchdacht, doch in der komplexen Welt des Bank- und Kapitalmarktrechts stoßen Sie unweigerlich auf eine entscheidende Frage: Benötige ich für meine Geschäftsidee eine Erlaubnis von der BaFin oder ist mein Geschäftsmodell umsetzbar ohne aufwendige Genehmigungsverfahren?
Unter anderem benötigen diese Geschäftsmodelle eine Erlaubnis der BaFin:
- Bankgeschäfte: Kreditvergabe, Einlagengeschäft, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel
- Wertpapierdienstleistungen: Anlagevermittlung, Anlageberatung, Vermögensverwaltung
- Zahlungsdienste: Zahlungsabwicklung, Finanztransfers, Zahlungsauslösung
- E-Geld-Geschäft: Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld
- FinTech: Crowdfunding-Plattformen, automatisierte Anlageberatung, Betrieb einer Trading Plattform oder einer Social Trading Plattform
Vor allem bei den Zahlungsdiensten gibt es oft Überraschungen. Es können nämlich auch Buchungsportale oder Online- Lieferdienste für Restaurants darunter fallen und benötigen eine Erlaubnis der Bafin, um tätig zu werden.
Eine falsche Entscheidung oder Unwissenheit kann Sie mehr als nur Zeit kosten – Bußgelder, rechtliche Streitigkeiten oder gar ein Verbot Ihrer Geschäftstätigkeit könnten Ihre Vision im Keim ersticken.
Vermeiden Sie das Aus für Ihr Unternehmen: Erlaubnispflichten der BaFin verstehen
Stellen Sie sich vor: Sie führen Ihr Unternehmen arglos und plötzlich trifft Sie ein behördlicher Stopp – all Ihre Investitionen, Ihr Ansehen und Ihre Zukunftschancen schwinden dahin. Die Komplexität des Bank- und Kapitalmarktrechts ist nicht zu unterschätzen, und die Grenze zwischen legalen Innovationen und regulatorischen Verstößen ist oft schmaler als gedacht.
Das Risiko von Strafen, einem Reputationsverlust oder gar einem Geschäftsverbot ohne die richtige Erlaubnis ist überaus real und kann das abrupte Ende Ihrer Geschäftstätigkeit bedeuten.
Denn: Ohne die Erlaubnis der BaFin dürfen Sie ein Geschäft nicht mal starten, wenn es unter die oben genannten Kategorien fällt.
Unser Whitepaper, Ihr Wegweiser: Von der Prozessplanung bis zur BaFin-Erlaubnis
Unser Whitepaper bietet Ihnen eine sichere Leitplanke auf dem Weg durch den regulatorischen Dschungel.
Teil I
Um den ersten Schritt zu machen, brauchen Sie zunächst eine Vorstellung davon, bei welchen Tätigkeiten eine gefährliche Nähe zu regulierten Dienstleistungen besteht. Dies wird im Folgenden im ersten Teil dieses Whitepapers beschrieben.
Teil II
Im zweiten Teil stellen wir dar, wo und wie Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden können, um eine Erlaubnispflicht zu vermeiden.
Wir beleuchten in unserem ausführlichen Whitepaper genau die Aspekte, auf die Sie achten müssen, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und weisen darauf hin, wann Sie unbedingt Fachleute hinzuziehen sollten. Es enthält entscheidende Informationen darüber, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um von der BaFin grünes Licht zu erhalten.
Sie wissen genau, wann und wie Sie eine BaFin-Erlaubnis beantragen müssen. Ihre Compliance ist gesichert, und Sie können sich voll und ganz darauf konzentrieren, Ihr Geschäftsmodell auszubauen und erfolgreich zu machen, geschützt vor unvorhergesehenen regulatorischen Überraschungen.
Wir helfen
Als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen wir bundesweit alle Arten regulierter Unternehmen in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten. Ein wesentlicher Fokus liegt auf rechtlichen Fragen zu Wertpapierdienstleistungen, Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften, wobei unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht besondere Expertise in der Einzelfallbewertung dieser Dienstleistungen und der Vertretung von Mandanteninteressen gegenüber der BaFin besitzen.
Bei Fragen rund um das Thema BaFin-Erlaubnis können Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Oliver Marc Prager, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht / M.SC. Economics, und dem Team von mzs Rechtsanwälte melden.
Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per Mail unter info@mzs-recht.de zu erreichen.
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Fordern Sie unverbindlich das umfangreiche Whitepaper an.
Wir geben in diesem Whitepaper einen Überblick darüber,
- worauf man achten sollte,
- welche Gestaltungsmöglichkeiten man nutzen kann und
- wann man unbedingt Fachleute hinzuziehen sollte.
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