Rechtsanwalt Nadine Kerkmann
Herr Fink berät Investoren bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt hierbei in der Vertretung von Investoren, die sich an geschlossenen Immobilienfonds und Schiffsfonds beteiligt haben.
Vita
Martin Fink, LL.M., Jahrgang 1985, studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat in Wuppertal und an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer. Bereits während seines Referendariats betreute er mehrere Kommunen aus NRW bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Swap-Geschäften bei einer mittelständischen Anwaltskanzlei. Im Anschluss an sein Referendariat war Herr Fink für eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Stuttgarter Anwaltskanzlei als Rechtsanwalt tätig und betreute dort Investoren fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Im Herbst 2013 wechselte Herr Fink zu mzs Rechtsanwälte und ist seitdem dort als angestellter Rechtsanwalt tätig.
Publikationen
- „Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung wegen Verstoß gegen das optische Deutlichkeitsgebot“, Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 21.05.2015 (17 U 334/15), in: EWiR 2015, S. 657 f., zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Fuxman, mzs Rechtsanwälte
- „Aufklärungspflicht des Anlageberaters auch hinsichtlich der das Agio übersteigenden Vertriebsprovisionen“ , Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2015 (17 U 45/14), in: EWiR 2015, S. 499 f., zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Fuxman, mzs Rechtsanwälte
- „Kein Entreicherungseinwand der Versicherung bezüglich Steuervorteile und Abschluss-/Verwaltungskosten bei Rückabwicklung nach Widerspruch“, Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014 (20 U 39/14), in: EWiR 2015, 149 f., zusammen mit Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer, mzs Rechtsanwälte