Für Wertpapiere und Vermögensanlagen, die in Deutschland öffentlich angeboten werden, muss grundsätzlich ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht werden. Die Art des Prospektes richtet sich nach dem angebotenen Beteiligungsangebot: Für Wertpapiere ist ein sogenannter Wertpapierprospekt zu erstellen. Vermögensanlagen, wie beispielsweise KG-Anteile, stille Beteiligungen oder Genussrechte, benötigen einen Verkaufsprospekt.
Die BaFin prüft lediglich die Vollständigkeit des Prospekts, was die Kohärenz (innere Widerspruchsfreiheit) und die Lesbarkeit des Prospektes einschließt. Nicht geprüft wird die inhaltliche Richtigkeit des Prospektes. Aber auch diese ist von entscheidender Bedeutung, denn der Prospekt ist die zentrale Haftungsgrundlage für den Investor. Enthält der Prospekt nicht alle wesentlichen Informationen für die Anlageentscheidung oder entsprechen die Angaben des Prospektes nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kann der Investor Schadensersatzansprüche geltend machen.
Unser Leistungsangebot umfasst:
Gerne prüfen wir auch bereits erstellte und veröffentlichte Prospekte, ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar sind.
„Das partiarische Darlehen - weiterhin prospekt- und aufsichtsfrei“,
Beitrag in: AssCompact
Oktober 2011
Autor: Dr. Barbara Dörner