Kostenerstattung Augenlasern

So bezahlt die Versicherung Ihre Augenlaser-OP

Obwohl viele private Versicherungen sogar dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Augen-OP zu übernehmen, wird die Erstattung häufig verweigert. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit die Kostenübernahme für das Augenlasern gelingt.

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht, Arne Podewils, und sein Team wissen, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Versicherung gelten, welche wichtigen Schritte vor der Operation zu tun sind und wie Sie sich als Versicherter dagegen wehren, wenn Ihre Versicherung die Erstattung der OP-Kosten verweigert.

Versicherungen verweigern die Erstattung

Und der Kampf lohnt sich, denn schließlich kostet Sie die operative Korrektur Ihrer Augen in der Regel mindestens 1000 bis 3000 Euro – pro Auge.

Diese Kosten wehren die Versicherungen häufig reflexartig ab mit der Begründung, für die Augen-OP habe keine medizinische Notwendigkeit bestanden, der Versicherte könne ja Brille oder Kontaktlinsen tragen.

Der BGH stützt Ihren Anspruch

Die Versicherer wissen allerdings auch, dass bereits höchstrichterliche Entscheidungen zum Thema „Kostenübernahme bei Augenlaser-Operationen“ existieren. Dank anwaltlicher Unterstützung gelingt es unseren Mandanten daher meist schon innerhalb eines Monats, dem Einwand der Versicherer zu widersprechen und sich erfolgreich die Erstattung der Kosten für die Operation und der rechtlichen Beistand zu sichern.

Statt sich also über den Versuch der Versicherung zu ärgern, die sich vor ihren Leistungspflichten drücken will, genügt oftmals ein ausführliches Schreiben und die Erfahrung, die wir bei der Argumentation mit Versicherern gesammelt haben, um eine Einigung zu erzielen. Meist gelingt dies außergerichtlich, so dass Sie als Mandant einfach und ohne großen Aufwand zu Ihrem Recht kommen.

Kostenfreie Einschätzung Ihrer Chancen

Statt sich durch undurchsichtige Kriterien und Vertragsbedingungen zu kämpfen, können Sie unsere kostenfreie Erstberatung nutzen. Schicken Sie uns den negativen Bescheid Ihrer Versicherung einfach per E-Mail an info@mzs-recht.de zu, damit wir schnell und kostenfrei Ihre Erfolgschancen einschätzen.

Sie stehen noch vor der Augen-OP und möchten sicherstellen, dass die Versicherung die Kosten übernimmt? Dann lesen Sie im folgenden, welche Voraussetzung für die Kostenübernahme gelten und welchen wichtigen Schritt Sie vorab nicht auslassen dürfen.

Die Zahl der Augen-Korrekturen steigt

6,6 Milliarden Euro wurden 2019 mit Brillen in Deutschland umgesetzt. Kein Wunder, trägt doch laut Statista mehr als die Hälfte der Bevölkerung ab 14 Jahren eine Brille oder Kontaktlinsen.

Wenn die Fehlsichtigkeit stört und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden sich immer mehr Menschen für die Sehfehlerkorrektur durch eine Augenlaser-Operation. Auch das zeigen die Befragungen von Statista und die Zahlen der Klinik- und Augenarztverbände wie dem VSDAR.

Dabei liegen die Kosten pro Auge bei rund 1000 bis 3000 Euro.

Mit der zunehmenden Zahl der Operationen zur Augenkorrektur sehen sich auch die Versicherungen mit vermehrten Anfragen zur Kostenerstattung konfrontiert – und mauern entsprechend.

Obwohl viele private Versicherer sogar dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Augen-OP zu übernehmen, wird die Erstattung häufig verweigert.

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit die Kostenübernahme für das Augenlasern gelingt.

Welche Voraussetzungen hat die Kostenerstattung für die Augen-OP?

Zunächst spielt es keine Rolle, ob Sie sich wegen Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung unter das Messer der so genannten „refraktiven Chirurgie“ gelegt haben oder noch legen wollen. Wobei „Messer“ natürlich nicht stimmt, denn zumeist kommt das LASIK-Verfahren oder auch Femto-LASIK zum Einsatz, bei dem spezielle Laser eingesetzt werden. Auch LASEK, die PRK-Methode oder ReLex SMILE können Verfahren sein, die sich augenärztlich aufgrund der Beschaffenheit des Auges empfehlen.

Wichtigste Voraussetzung für die Kostenübernahme der Augen-OP: Sie müssen privat krankenversichert sein.

Denn: Die privaten Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu übernehmen. Das gilt ähnlich auch für die gesetzlichen Krankenkassen, ist aber bei Augen-Korrekturen wesentlich schwieriger durchzusetzen.

Das heißt: Bevor Sie sich zur Augenoperation entschließen, lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen ärztlichen Bericht geben, aus dem hervorgeht, dass es eine medizinische Notwendigkeit für die Operation gibt. Erst den Befund vorzulegen, die Reaktion abzuwarten und dann erst die Operation machen zu lassen – das ist oftmals eine vertragliche Bedingung der Police. Handeln Sie vorschnell und warten nicht ab, bis der ärztliche Befund der Versicherung vorliegt, verschaffen Sie dem Versicherer einen willkommenen Ausweg aus seiner Leistungspflicht.

Muss die Krankenversicherung die Kosten übernehmen?

Der Bundesgerichtshof findet: Ja! In einer Entscheidung vom März 2017 entschied er, dass die Fehlsichtigkeit als Krankheit gilt und somit die Kosten der Augen-Korrektur zu übernehmen sind. Heißt aber auch: Die Fehlsichtigkeit muss medizinisch eindeutig als Krankheit definiert sein und es muss auch eine deutliche Prognose geben, die eine Besserung dieser Krankheit nach der Augenlaser-Behandlung in Aussicht stellt.

Heißt aber auch: Es spielt in dieser Definition kaum eine Rolle, wie stark die Fehlsichtigkeit ist. Auch ist es unwichtig, ob der Patient kurz- oder weitsichtig ist und ob er Brillen oder Kontaktlinsen tragen kann. Sie stellen nach Ansicht der Richter ohnehin nur ein Hilfsmittel dar, können die Fehlsichtigkeit aber nicht heilen.

Wie stehen die Chancen für die Kostenübernahme?

Gut, wenn die entscheidenden Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort waren!

Selbst in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht entscheiden die Gerichte zunehmend zu Gunsten der Versicherten. Auch die außergerichtliche Einigung ist vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung für viele Versicherungen eine wichtige Option.

Was tun, wenn die Versicherung die Kosten für die Augen-OP nicht bezahlt?

Lehnt eine Versicherung die Kostenübernahme für die Laser-Korrektur oder eine andere OP zur Korrektur der Fehlsichtigkeit ab, dann oftmals mit einer von diesen Begründungen:

  • Der Versicherte hat keinen medizinischen Befund vorgelegt, der die Notwendigkeit des Eingriffs darlegt.
  • Der Versicherte hat die OP vornehmen lassen, ohne zuvor die Erstattungszusage der Versicherung abzuwarten.
  • Gegen die Fehlsichtigkeit gibt es Brille und Kontaktlinsen. Die geringe Sehschwäche sei nur eine „Unannehmlichkeit“.

Letztes Argument ist natürlich unsinnig, denn sie sind lediglich Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder ein Zahnersatz.

Gegen die anderen Argumente helfen eine durchdachte Strategie und die Unterstützung eines Anwalts, der sachlich und erfahren auf die Rechte des Mandanten beharrt.

Wie sind Ihre Erfolgsaussichten auf Kostenübernahme?

Gerne prüfen wir Ihre Chancen kostenlos und unverbindlich im Rahmen einer Erstberatung.

Alles, was wir von Ihnen brauchen sind:

  • Versicherungsschein Ihrer Privaten Krankenversicherung

Falls vorhanden:

  • bisheriger Schriftwechsel mit der Versicherung zum Thema Augen-OP, Stellungnahme oder die Ablehnung
  • medizinischer Befund
  • Arztrechnungen und Operationsberichte
  • Rechtsschutzversicherungsschein 

Kostenfreie Erstberatung

Schicken Sie uns die oben genannten Dokumente einfach per E-Mail an info@mzs-recht.de zu, damit wir schnell und kostenfrei Ihre Erfolgschancen einschätzen können.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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