Wir entwickeln für Finanzdienstleister und Unternehmen seit Mitte der 90er Jahre vielfältige Kapitalstrategien zur Ausgestaltung unterschiedlichster Beteiligungsmodelle. Gerade die Mezzanine-Finanzierung bildet dabei einen dynamischen Markt mit viel Platz für innovative Ideen.
Mit dem notwendigen Wissen über und viel Gefühl für die Anforderungen des Marktes loten wir für unsere Mandanten je nach Unternehmensstruktur und geplantem Finanzierungsvorhaben die passende Finanzierungsform aus. Der Umfang unserer Beratung ist dabei stets an den individuellen Wünschen unserer Mandanten ausgerichtet und reicht weit über einzelne Transaktionen hinaus. Wir begleiten Unternehmen von dem ersten kostenlosen Informationsgespräch über die Gestaltung einzelner Beteiligungsverträge, den Entwurf von Bilanzstrategien und die Wertschöpfung durch Bilanzoptimierung bis hin zur Entscheidung für den Gang an den Kapitalmarkt und zur Durchführung der Kapitalmarktemission.
Falls im Rahmen der jeweiligen Finanzierung erforderlich, erstellen wir auch die Verkaufsprospekte und beraten bei allen mit der Finanzierung zusammenhängenden gesellschaftsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen (mehr hierzu unter dem Punkt BaFin-Angelegenheiten).
Auf der linken Seite finden Sie eine Auswahl von Finanzierungsinstrumenten aus dem Bereich Mezzanine-Finanzierung. Diese Finanzierungsformen eignen sich nach unseren Erfahrungen besonders häufig für kleinere und mittelständische Unternehmen zur Kapitalbeschaffung. Aber jedes Finanzierungsvorhaben ist anders und kann nicht ohne Weiteres einem dieser Modelle zugeordnet werden.
Wir beraten Sie gerne, welches Finanzierungsmodell optimal zu Ihrem geplantem Finanzierungsvorhaben passt.
Sie möchten mehr über unsere Kanzlei erfahren? Allgemeine Informationen zu unserer Arbeitsweise und unseren Anwälten erhalten Sie in dem Unterbereich Die Kanzlei.
„Aufklärungspflicht bei Abschluss einer Lebensversicherung als Anlagegeschäft („Wealthmaster Noble“)“,
EWiR-Urteilskommentierung von BGH IV ZR 164/11
November 2012
Autor: Arne Podewils
„Kausalitätsvermutung bei Verletzung einer Aufklärungspflicht auch bei mehreren Handlungsalternativen“
Beitrag in: EWiR
September 2012
Autor: Martin Wolters
95,0 % unserer Mandanten würden uns wieder beauftragen!
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