Erfahrung im Austausch mit der BaFin ist wichtig
Hauptaufgabe der BaFin mit Sitzen in Frankfurt am Main und Bonn ist es, die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die BaFin mit außerordentlich weitgehenden Aufsichts-, Kontroll-, Anordnungs- und Eingriffsbefugnissen ausgestattet.
Im Bereich Bankenaufsicht überwacht die BaFin Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte. Zentrale Rechtsgrundlage für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG) sowie das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Wie stark die Institute beaufsichtigt werden, hängt von der Art und dem Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben. Das Hauptaugenmerk der Aufsicht liegt grundsätzlich darauf, dass die Institute genügend Eigenkapital und Liquidität vorhalten und angemessene Risikokontrollmechanismen installiert haben. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben gemäß KWG und ZAG sind auch für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor von großer Relevanz. Insbesondere müssen die Unternehmen aufpassen, dass sie im Zuge der Refinanzierung nicht das Kreditgeschäft, das Einlagengeschäft oder das Garantiegeschäft betreiben.
Zu den zentralen Aufgaben der BaFin im Bereich Wertpapieraufsicht gehört die Bekämpfung von Insidergeschäften sowie die Überprüfung der Veröffentlichung von Ad-hoc-, Directors´Dealings und bedeutenden Stimmrechtsmeldungen. Daneben ist die BaFin für die Billigung von Verkaufsprospekten für in Deutschland öffentlich angebotene Wertpapiere und Vermögensanlagen zuständig.
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