Erlaubnispflichten gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Wer in Deutschland gewerblich Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen betreiben möchte, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen gilt dies nach § 32 Abs. 1 KWG.
- Für Wertpapierdienstleistungen folgt die Erlaubnispflicht aus § 15 Abs. 1 WpIG.
Erlaubnispflichten für Unternehmen
Die Pflichten treffen dabei regelmäßig auch Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor. Insbesondere müssen Unternehmen prüfen, dass sie im Zuge der Refinanzierung nicht unabsichtlich das Kreditgeschäft, Einlagengeschäft oder Garantiegeschäft betreiben. Seit 2009 sind grundsätzlich auch Factoring- und Leasingunternehmen regulierungspflichtig.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
Neben der Erlaubnispflicht benennen das KWG und WiPG zahlreiche Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Über eine Zulassung nach § 32 Abs. 1 KWG muss beispielsweise nicht verfügen, wer Bankgeschäfte ausschließlich innerhalb eines Konzerns betreibt oder als Finanzdienstleistungen nur die Anlagevermittlung, das Platzierungsgeschäft oder die Anlageberatung unter einem Haftungsdach erbringt (sog. tied agent/gebundener Vermittler).
Die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Geschäftsmodellen ist oft komplex. Eine konkrete Einzelfallprüfung ist daher regelmäßig erforderlich.
Folgen unerlaubter Tätigkeit
Betreibt ein Unternehmen einschlägige Geschäfte ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis und fällt nicht unter eine Ausnahme, gilt dies als Betreiben von unerlaubtem Geschäft. Die BaFin wird in diesem Fall durch umfangreiche Auskunftsverlangen den Sachverhalt aufklären und den Geschäftsbetrieb untersagen.
Unsere Leistungen für Sie
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei allen Aspekten der KWG- und WpIG-Erlaubnispflicht:
- Durchführung von Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG und § 15 WpIG
- Rechtliche Interessenvertretung bei Auskunfts-, Untersagungs- oder Abwicklungsverfügungen der BaFin
- Beratung regulierter Unternehmen in Bezug auf die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Pflichten
- Durchführung von Inhaberkontrollverfahren beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen
Jetzt handeln und Risiken vermeiden
Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch die komplexen Vorschriften des KWG und WpIG. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor unerlaubter Tätigkeit, Bußgeldern und Geschäftsuntersagungen.
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Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
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