Erlaubnispflichten gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Wer in Deutschland gewerblich Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen betreiben möchte, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  • Für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen gilt dies nach § 32 Abs. 1 KWG.
  • Für Wertpapierdienstleistungen folgt die Erlaubnispflicht aus § 15 Abs. 1 WpIG.

Erlaubnispflichten für Unternehmen

Die Pflichten treffen dabei regelmäßig auch Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor. Insbesondere müssen Unternehmen prüfen, dass sie im Zuge der Refinanzierung nicht unabsichtlich das Kreditgeschäft, Einlagengeschäft oder Garantiegeschäft betreiben. Seit 2009 sind grundsätzlich auch Factoring- und Leasingunternehmen regulierungspflichtig.

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Neben der Erlaubnispflicht benennen das KWG und WiPG zahlreiche Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Über eine Zulassung nach § 32 Abs. 1 KWG muss beispielsweise nicht verfügen, wer Bankgeschäfte ausschließlich innerhalb eines Konzerns betreibt oder als Finanzdienstleistungen nur die Anlagevermittlung, das Platzierungsgeschäft oder die Anlageberatung unter einem Haftungsdach erbringt (sog. tied agent/gebundener Vermittler).

Die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Geschäftsmodellen ist oft komplex. Eine konkrete Einzelfallprüfung ist daher regelmäßig erforderlich.

Folgen unerlaubter Tätigkeit

Betreibt ein Unternehmen einschlägige Geschäfte ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis und fällt nicht unter eine Ausnahme, gilt dies als Betreiben von unerlaubtem Geschäft. Die BaFin wird in diesem Fall durch umfangreiche Auskunftsverlangen den Sachverhalt aufklären und den Geschäftsbetrieb untersagen.

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei allen Aspekten der KWG- und WpIG-Erlaubnispflicht:

  • Durchführung von Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG und § 15 WpIG
  • Rechtliche Interessenvertretung bei Auskunfts-, Untersagungs- oder Abwicklungsverfügungen der BaFin
  • Beratung regulierter Unternehmen in Bezug auf die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Pflichten
  • Durchführung von Inhaberkontrollverfahren beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen

Jetzt handeln und Risiken vermeiden

Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch die komplexen Vorschriften des KWG und WpIG. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor unerlaubter Tätigkeit, Bußgeldern und Geschäftsuntersagungen.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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