BaFin-Brief erhalten? So reagieren Sie richtig
Wenn die BaFin Ihr Unternehmen kontaktiert mit dem Betreff:
„Mögliches unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften und/oder Erbringen von Zahlungsdiensten oder Finanzdienstleistungen“, ist schnelles und kompetentes Handeln entscheidend. Solche Schreiben fordern meist detaillierte Angaben zu Ihrer Geschäftstätigkeit oder drohen direkt mit einer Einstellungs- und Abwicklungsanordnung.
Setzen Sie sich am besten sofort mit uns in Verbindung:
☎️ Telefon: +49 211 69 002-17
Wir prüfen umgehend die Rechtmäßigkeit der BaFin-Maßnahme und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Einfach online zur Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.
Was bedeutet ein BaFin-Brief?
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste nur mit einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Diese Genehmigungspflicht stellt sicher, dass nur fachlich geeignete, zuverlässige und finanziell solide Unternehmen am Finanzmarkt tätig sind.
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis tätig wird, handelt unerlaubt. Die BaFin kann in solchen Fällen weitreichende Maßnahmen anordnen, darunter die sogenannte Einstellungs- und Abwicklungsanordnung:
- Unerlaubte Tätigkeiten müssen sofort eingestellt werden und
- Bereits abgeschlossene Geschäfte sind ordnungsgemäß abzuwickeln, z.B. sind laufende Verträge zu beenden und Kundengelder zurückzuzahlen
Sofortiger Handlungsbedarf
Bevor die BaFin eine endgültige Verfügung erlässt, erfolgt in der Regel ein Anhörungsverfahren. Sie erhalten die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden:
- Legen Sie Ihre Rechtsauffassung dar
- Weisen Sie auf Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells hin
- Bringen Sie entlastende Argumente ein
Oft lassen sich Geschäftsmodelle durch kleinere Anpassungen so verändern, dass sie nicht mehr unter die Erlaubnispflicht fallen. Selbst bei einer bereits angedrohten Einstellungs- und Abwicklungsanordnung kann eine gut begründete Stellungnahme die Maßnahmen abwenden oder abmildern.
Unsere Leistungen bei BaFin-Maßnahmen
Unsere Kanzlei ist auf BaFin-Angelegenheiten spezialisiert. Wir beraten bundesweit Unternehmen und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um:
- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Unsere Leistungen in diesem Bereich im Überblick:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit der BaFin-Maßnahme
- Entwicklung einer gezielten Verteidigungsstrategie, inklusive Anpassung Ihres Geschäftsmodells oder Beantragung einer Erlaubnis
- Umfassende Begleitung im Verwaltungsverfahren
- Prozessvertretung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten
Kontaktieren Sie uns bei BaFin-Schreiben
Ein BaFin-Brief erfordert schnelle und fachkundige Reaktion. Kontaktieren Sie uns sofort, damit wir Ihre Rechte prüfen und das weitere Vorgehen abstimmen können.
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Mit unserer Erfahrung sichern wir Ihre Geschäftstätigkeit ab, minimieren Risiken und übernehmen die Kommunikation mit der Aufsicht, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.