von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Abermals mussten wir für zwei Mandanten tätig werden, denen ihr Girokonto seitens der Commerzbank für sämtliche Verfügungen gesperrt wurde – ohne das ihnen eine Begründung genannt wurde, ohne Ankündigung, ohne Nachfragen. Über einen sehr ähnlichen Fall hatten wir bereits in unserem Beitrag vom 22.06.2022 berichtet (Beitrag vom 22.06.2022).
I. Häufig liegt der Kontosperre eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche zugrunde
Auch in diesem weiteren Fall lag der Kontosperre eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung der Bank an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zugrunde . Über die Hintergründe derartiger Verdachtsmeldungen hatten wir in unserem vorgenannten Beitrag vom 22.06.2022 näher berichtet. Die Verdachtsmeldung führt zu einem Transaktionsverbot. Eine Transaktion darf frühestens dann durchgeführt werden, wenn die FIU oder die Staatsanwaltschaft gegenüber der Bank ihre Zustimmung erteilen oder drei Werktage verstrichen sind, ohne dass die Durchführung der Transaktion durch die FIU oder die Staatsanwaltschaft untersagt worden ist.
In der Praxis ist ein sehr unterschiedlicher Umgang der Kreditinstitute damit festzustellen, wie einzelne Transaktions- oder vollständige Kontensperrungen vollzogen werden.
Das heißt konkret: Betrifft die Verdachtsmeldung keine angehaltene verdächtige Transaktion, sondern wird ein Konto vorbeugend gesperrt, um (wie es im Rechtsjargon heißt) „Abverfügungen mutmaßlich deliktischen Guthabens“ zu verhindern, stellt dies nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung grundsätzlich keine Meldung dar, die von der FIU zwingend innerhalb der 3-Tages-Frist zu bearbeiten ist. Dies führt häufig leider dazu, dass eine Kontensperre deutlich länger aufrechterhalten bleibt als drei Werktage. Ein Zustand, der für viele Betroffene unzumutbar ist und der aus unserer Sicht dringend einer gesetzlichen Klarstellung bedarf.
Das Geldwäschegesetz verbietet es, die Information über die Verdachtsmeldung an den Bankkunden weiterzugeben, damit er nicht vorgewarnt ist und Beweismittel verschwinden lassen kann. Eine gute Sache für die Ermittlungsbehörden, allerdings mit unangenehmen Folgen für die, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.
II. Was kann ein Betroffener tun?
Wenn die Bank sich weigert, die Kontosperre aufzuheben und dem Kunden den Zugriff auf sein Guthaben zu ermöglichen, bleibt ihm nur ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. In einem derartigen Verfahren kann ein Gericht bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen entscheiden. Dieser Antrag kann darauf gerichtet sein, die Kontosperrung vollständig aufzuheben oder dem Kunden jedenfalls in Höhe seines notwendigen Bedarfs über sein Kontoguthaben verfügen zu lassen.
III. Der aktuelle Fall
Wir vertreten zwei Mandanten, die bei der Commerzbank AG ein Girokonto führen. Auf diesem Konto lag ein Guthaben im sechsstelligen Bereich. Aus für unsere Mandanten völlig unerklärlichen Gründen hatte die Bank dieses Konto plötzlich und völlig unerwartet gesperrt – ohne Angaben zu den Gründen. Insbesondere problematisch war, dass unsere Mandanten nur rund zehn Tage nach der festgestellten Kontosperre eine Kaufpreiszahlung in sechsstelliger Höhe für den Erwerb einer Immobilie tätigen mussten.
Falls diese Zahlung nicht fristgerecht geleistet würde, hätte der Verkäufer von dem Kaufvertrag zurücktreten oder Verzugszinsen fordern können. Die Freigabe der Kontosperre war also in höchstem Maße eilig. Wir haben daher eine einstweilige Verfügung gegen die Commerzbank AG beantragt, gerichtet auf vollständige Aufhebung der Kontosperre – hilfsweise auf Aufhebung der Kontosperre in Höhe des 6-stelligen Betrages – der für die Leistung des Kaufpreises erforderlich war.
Die zuständigen Richter am Landgericht München I haben erfreulicher Weise sehr zügig reagiert und die an einem Freitag beantragte einstweilige Verfügung bereits am darauffolgenden Montag in ihrem Hilfsantrag erlassen. Nachdem wir die Verfügung sofort an die Commerzbank per Gerichtsvollzieherin zugestellt hatten, hob die Bank die Kontosperre auf und die Mandanten konnten den Kaufpreis erfreulicher Weise fristgerecht an den Verkäufer der Immobilie zahlen.
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